Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
beim ZV Auftrag kann ich die Zustellung des Titels ja gleichzeitig machen, aber geht das auch beim PfüB?
Oder besser vorläufiges Zahlungsverbot losschicken und Zustellung Titel veranlassen ? Und dann erst der Pfüb ?
Viele Grüße
Maja
Zustellung Titel mit Pfüb gleichzeitig? Geht das ?
Das geht doch beim PfüB auch. Dachte das vorläufige Zahlungsverbot schicke ich raus, solange ich den Titel noch nicht habe??
- butterflybabe
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M. W. muss vor Erlass eines Pfübs der Titel zugestellt worden sein.
Ich würde daher ein VZV in Auslauf geben und den GV bitten, den Titel ebenfalls auch an den Schuldner zuzustellen.
Ich würde daher ein VZV in Auslauf geben und den GV bitten, den Titel ebenfalls auch an den Schuldner zuzustellen.
- Bibi
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Voraussetzung für die Einleitung der ZV sind Titel, Klausel, Zustellung: Also muss der Titel erst dem Schuldner zugestellt worden sein, bevor Du den Pfüb beantragst.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
- petramaus
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