Kontopfändung; besondere Spareinlagen usw.

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Kerstinchen
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#1

11.03.2008, 17:38

Hallo Ihr Lieben!

Hat jemand von Euch einen Mustertext für eine umfassende Kontopfändung, in der auch besondere Spareinlagen, Anlagen etc. erfasst sind?

Ich habe hier nur ein Büchlein der Marke "uralt" und kann mit der alten Formulierung nicht wirklich was anfangen.

Den Standardtext habe ich natürlich (1. Anspruch auf Zahlungen und Leistungen jeglicher Art ..., 2. Anspruch auf Auszahlung des Guthabens ..., 3. Anspruch auf Zahlungen und Leistungen jeglicher Art aus dem zu dem Wertpapierkonto gehörenden Geldkonto..., 4. Anspruch auf Zutritt zu dem Bankstahlfach..., Oder-Konto usw.)

Aber vielleicht kennt Ihr ja noch ein paar Kniffe, damit ich wirklich jede Möglichkeit ausschöpfe :D

Danke im Voraus.

Liebe Grüße, Kerstinchen
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Pepsi
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#2

11.03.2008, 19:33

hm nö eigentlich nicht, das umfasst eigentlich alles, wenn ich das jetzt so richtig im Kopf habe... am besten fand ich noch das Muster von Frau Halt
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nic67
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#3

11.03.2008, 19:41

:zustimm
träume sind da um gelebt zu werden denn träume sind unser leben
Kordu

#4

11.03.2008, 19:49

Guck mal hier:

http://cdl.niedersachsen.de/blob/images ... 02_L20.pdf

Die haben das wie folgt formuliert:


"Anspruch A (an Kreditinstitute pp.)
auf Zahlung der gegenwärtig bestehenden und zukünftig entstehenden Guthaben bzw. zu Gunsten
d. Schuldnerin/s entstehender Salden aus der laufenden Rechnung bestehender Geschäftsverbindungen,
insbesondere aus Konto-Nr. _______________________________ einschließlich
aller Ansprüche aus dem zugrundeliegenden Girovertrag auf Gutschrift aller künftigen Eingänge
und auf fortlaufende Auszahlung der Guthaben sowie auf Durchführung von Überweisungen an
Dritte, sofern eine pfändbare Deckungsgrundlage besteht.
auf Auszahlung des Guthabens und der bis zum Tage der Auszahlung aufgelaufenen Zinsen sowie
auf fristgerechte bzw. vorzeitige Kündigung der für sie/ihn geführten Sparguthaben und/oder
Festgeldkonten, insbesondere aus Konto-Nr. _______________________________.
auf Zahlung aus dem zum Wertpapierkonto gehörenden Girokontos, insbesondere aus Konto-Nr.
_______________________________ auf den die Zinsgutschriften für die festverzinslichen
Wertpapiere gutgebracht sind.
auf Zutritt zu dem Bankschließfach Nr. _______________________________ und Mitwirkung bei
der Öffnung zum Zwecke der Entnahme des Inhalts.
auf Auszahlung aus bestehenden Kreditverträgen sowie von Kreditmitteln auf Grund gegenwärtiger
oder zukünftiger Inanspruchnahme (Abruf) einer offenen Kreditlinie durch d. Schuldner(in).
Es wird darauf hingewiesen, dass von der Pfändung Guthaben aus Sozialleistungen innerhalb von
sieben Tagen seit Gutschrift nicht erfasst sind. Eine Kontenfreigabe durch das Vollstreckungsgericht ist
nicht erforderlich. Auf § 835 Abs. 3 S. 2 ZPO und § 55 SGB I wird verwiesen.
"

Weitere Formulare findest Du übrigens hier:

http://www.justiz.niedersachsen.de/mast ... 0_I3749483
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Kerstinchen
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#5

12.03.2008, 09:03

:thx
Kordu

#6

12.03.2008, 09:15

Die Seite von der Justiz Niedersachsen ist wirklich ganz brauchbar!

Schön, dass sie Dir helfen konnte!
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