Zustellung des Vergleichs wegen Unterhalt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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samara
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#1

08.03.2008, 13:26

Hi! In einer Fam-Sache wurde auf Vorschlag des Gerichts ein Vergleich geschlossen (über EHegatten und Kindesutnerhalt). Die Wideerufsfrist ist jetzt um. Wir haben in der Akte ein Protokoll der Sitzung mit dem Vergleichstext (drin). Ist es das, was man von Anwalt zum Anwalt zustellt? Oder kommt vom Gericht noch ein Vergleich in Form eines Beschlußes???
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Gruftie
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#2

08.03.2008, 13:48

Ich würde vom Gericht eine vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs anfordern und diese dann zustellen.

Viele Grüße aus Berlin!
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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frau-o-frau
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#3

08.03.2008, 14:45

Genau wie Gruftie schon geschrieben hat: Du bekommst die vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs ja nur, wenn entweder der Vergleich nicht widerrufen wurde oder bereits vor Fristablauf die Parteien ausdrücklich erklärt haben, den Vergleich nicht widerrufen zu wollen.

Bei euch wurde offensichtlich von keiner der Parteien widerrufen...?! Also fix vollstreckbare A. beim Gericht abfordern u. diese dann zustellen lassen - et voilá: dein Vollstreckungstitel

LG
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butterflybabe
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#4

08.03.2008, 18:57

:zustimm Frau-o-Frau
samara
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#5

10.03.2008, 09:07

HI! Wir haben gegen eine Ex-MA-in einen PFÜB erwirkt und ihr KOnto gepfändet. Die Bank teilt uns mit, dass die gepfändeten Forderungen aus Sparguthaben in Höhe von 95,00 EUR anerkannt werden und dass zur Auszahlung die Vorlage des SParkassenbuches mit der Nr... erforderlich ist. Wie komme ich jetzt auf das Sparbuch?
samara
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#6

10.03.2008, 09:09

Sorry, habe das Thema jetzt verwechselt.

Vielen Dank für Eure Antworten, habe eine vollstr. Ausfertigung beantragt!
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