Hallo,
wir haben einen PfüB vom Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Dieser konnte aber nur an den Drittschuldner(Bank) zustellen und nicht an den Schuldner selbst. Kann man trotzdem vollstreckung oder muss der Schuldner vorher Kenntnis haben und wir müssen erst eine EMA Anfrage machen?
Könnt ihr mir evtl. auch verraten welche Quellen ihr habt?
Vielen Dank schon jetzt für eure Antworten
PfüB der nur an Drittschuldner zugestellt! Vollstreckung?
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Pfüb ist mit Zustellung an den Drittschuldner wirksam
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Nein, der Pfüb ist mit Zustellung an den Dritschuldner wirksam.
Hierzu:
§ 829
Pfändung einer Geldforderung
(2) Der Gläubiger hat den Beschluss dem Drittschuldner zustellen zu lassen. Der Gerichtsvollzieher hat den Beschluss mit einer Abschrift der Zustellungsurkunde dem Schuldner sofort zuzustellen, sofern nicht eine öffentliche Zustellung erforderlich wird. An Stelle einer an den Schuldner im Ausland zu bewirkenden Zustellung erfolgt die Zustellung durch Aufgabe zur Post.
(3) Mit der Zustellung des Beschlusses an den Drittschuldner ist die Pfändung als bewirkt anzusehen.
Hierzu:
§ 829
Pfändung einer Geldforderung
(2) Der Gläubiger hat den Beschluss dem Drittschuldner zustellen zu lassen. Der Gerichtsvollzieher hat den Beschluss mit einer Abschrift der Zustellungsurkunde dem Schuldner sofort zuzustellen, sofern nicht eine öffentliche Zustellung erforderlich wird. An Stelle einer an den Schuldner im Ausland zu bewirkenden Zustellung erfolgt die Zustellung durch Aufgabe zur Post.
(3) Mit der Zustellung des Beschlusses an den Drittschuldner ist die Pfändung als bewirkt anzusehen.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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PfüB mit Zustellung an Drittschuldner wirksam.
Für Wirksamkeit der Pfändung ist die Zustellung an den Schuldner unwesentlich (BGH NJW 2000, 730; RG JW 1900, 426; Zöller, ZPO, 25. Auflage, Rn. 15).
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DS reicht, an Schuldner muss nicht sein.