Kordu hat geschrieben:@GV Alt: Die Schuldner sind doch nicht dumm (*leider*). Da wird dann einfach eine Quittung geschrieben, wonach das Geld bar geflossen ist, et voilà: Der Nachweis ist erbracht.
Der "Nachweis" ist eben noch nicht erbracht. Eine Quittung ist nur "ein Stück Papier" (= Papier ist geduldig).
Im Rahmen der Anfechtungs-Klage wird m.E. vom Richter der Nachweis in Form "von Geldbewegung" erfragt. Wenn mir z.B. meine Mutter "gegen Quittung" 10.000,00 € leiht und ich ihr zur Sicherheit meine Lohnansprüche "abtrete", müssen die 10T € ja irgendwo herkommen.
Die Schuldner sind zwar nicht dumm, die Richter aber auch nicht.
Nach "allgemeiner Lebenserfahrung" ist es heute wohl nicht mehr üblich, daß die Mutter die 10T € aus "dem Sparstrumpf" entnommen hat. Sie muß das Geld ja wohl von einem ihrer Konten abgehoben haben. Ergo wird sie im Rahmen der Anfechtungs-Klage auch den Nachweis = Beweis "der Geldbewegung" erbringen müssen. - Und spätestens dann fängt das Problem des Nachweises an!
Ich bin über 30 Jahre als GV tätig. Was glaubt ihr, was für "Tricksereien" ich schon im "Innenverhältnis" von Fam.-Angehörigen erlebt habe. Die Schulner sind zwar nicht dumm, aber andere sind schlauer! Die meisten der mir bekannten Anfechtungs-Klagen sind spätens "beim Nachweis des geflossenen Geldes" zu Lasten des "Abtretungs-Gläubigers" (Mutter usw.) gescheitert.