Pfüb wg. 0,46 EUR???

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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pasc1976
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#1

05.03.2008, 17:25

Bin hier gleich am durchdrehen....

Haben einen KFB, auf welchen die Gegenseite bereits gezahlt hat. Allerdings sind insgesamt noch 0,46 EUR zur Zahlung offen, da nicht alle Zinsen gezahlt wurden.

Da wir für unsere Mandantschaft schon über Jahre Rechtsstreite gegen diesen Gegner führen, will mein Chef jetzt wegen diesem Differenzbetrag einen Pfüb beantragen lassen. Man will die einfach nur ärgern. Einwendungen meinerseits dagegen, dass das einfach nur unwirtschaftlich, bescheuert, zeitraubend und einfach nur ärgerlich ist, sind ihm egal.

:fluch

Jetzt meine Frage. Gibt es nicht vielleicht einen Mindestwert. Ich gehe nämlich stark davon aus, dass mir der Rechtspfleger den Antrag einmal kräftig um die Ohren haut.
:wut
Gast

#2

05.03.2008, 17:28

soweit ich weiß, gibt es keinen Mindestwert.

Manchmal muss man sich die Unwirtschaftlichkeit einfach geben und auch einen PfüB für 0,46 EUR beantragen.
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PeeDee
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#3

05.03.2008, 17:41

Mir fällt auch nur die Mindestgrenze bei einer Zwangshypothek ein, aber bei einem PfüB wüsste ich keine.
Wenn der Schuldner es nicht anders lernt muss man eben zu solchen Mitteln greifen, hauptsache Eure Gebühren werden so oder so gezahlt.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
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parafa
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#4

05.03.2008, 17:42

:wiegeil

HAHAHA!!! Hartnäckiges Bürschchen Dein Chef! HIHI! Find ich super!

Also soweit ich weiß gibt es keinen Mindestwert!

Aber wenn man sich die entstehenden Kosten mal hochrechnet, wegen nichtmal 50 Cent.....!

Hihi, könnt mich grad wegschmeißen!

Grüßle...
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parafa
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#5

05.03.2008, 17:47

Muss mal kurz vom Thema ablenken:

Bei uns kommt zur Weihnachtsfeier immer der "Nikolaus" und veräppelt die Chefs und lobt uns "Engelchen".

Das wär das richtige dafür! Hihi!
StineP

#6

05.03.2008, 17:50

Also ne Minimumgrenze gibt es da nicht. Wirtschaftlich ist das nicht gerade. Würde daher eher mal vorab die Gegenseite anschreiben und sie auffordern zur Zahlung und hinweisen, dass Ihr beauftragt seid, einen Pfüb zu beantragen, wofür weitere Kosten entstehen.
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pasc1976
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#7

05.03.2008, 17:57

Gegenseite haben wir bereits angeschrieben - die wollen aber nicht zahlen. So geht das aber schon seit Jahren. Ich glaube dieser Prozess ist der 17!!!
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tobik9
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#8

05.03.2008, 18:01

Wer nicht will der hat schon :)

Vielleicht lernen die ja mal, wenn ihr den Pfüb rausschickt!!

:D

Kosten müssen dann eben auch noch tragen.
JonesJess
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#9

05.03.2008, 18:15

Keine Mindestgrenze!

Aber trotzdem die Sache ist echt :lolaway

Vielleicht solltest Du auf den Pfüb noch ein Klebi für die Rechtspfleger machen: KEIN SCHERZ! BITTE BEARBEITEN! :lol:
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
HIMI
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#10

05.03.2008, 18:16

wenn ihr schon 17 habt? habt ihr die auch alle gewonnen?
ich glaub mich knutscht ein Elch
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