ZV in ein KfZ

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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cully
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#1

28.02.2008, 15:40

Hallo,

wie macht Ihr das denn, wenn Ihr ein Fahrzeug pfänden lassen wollt?

Eigentlich muss in dem Vollstrekcungsauftrag ja die Fahrzeugident-Nr. angegeben werden. Bei der hiesigen Zulassungsstelle bekomme ich auch stets Auskunft, wenn ich das Kennzeichen nenne.

Jetzt habe ich bei einer auswärtigen Stelle schon zum zweiten Mal den Fall, dass man mir keine Auskunft geben möchte. :cry: Bei unserer Stelle kann ich dann sogar noch klären, ob der SU auch wirklich der Halter ist.

Wie geht Ihr vor, was sind Eure Erfahrungen, gibt es eine Vorschrift, auf die ich mich berufen kann?!

Danke vorab!
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Majo
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#2

28.02.2008, 15:45

soweit ich weiß braucht man keine Fahrzeugidentnummer. Das Kennzeichen genügt. Gut wäre noch zu wissen, wo sich das Fahrzeug befindet. Wer hat denn den Fahrzeugbrief?
cully
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#3

28.02.2008, 15:48

Wo sich der Fahrzeugbrief befindet, weiß ich nicht. Mandant teilte uns nur mit, dass der SU seit 2 Monaten mit einem neuen BMW durch die Gegend fährt. Ich habe aber ldiglich das Kennzeichen u. weiß noch nicht einmal, auf wen der Wagen zugelassen ist.
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Monte
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#4

28.02.2008, 15:50

Auf wen der Wagen zugelassen ist spielt m.E. auch keine Rolle.Maßgeblich ist ja,wem das Fahrzeug gehört.also der Eigentümer nicht der Besitzer.Und um die Pfändung vornehmen zu lassen benötigst du den Brief.Denn nur wer den Brief hat ist auch Eigentümer des Fahrzeugs,auch wenn jemand anderes im Brief eingetragen ist.Deswegen ist der Lappen ja so "wertvoll".
Wer kämpft, kann verlieren.Wer nicht kämpft, hat schon verloren!
cully
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#5

28.02.2008, 15:55

Hm, bislang habe ich die ZV in solchen Fällen immer ohne Brief betrieben :oops: Gab allerdings bisher noch keine Probleme. Wenn ich den Brief pfänden lassen wollte, müsste ich ja zwingend herausfinden, in wessen Besitz sich dieser befindet...
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#6

28.02.2008, 16:42

aber der GVZ kann die verwertung doch ohne Brief nicht durchführen!
GV Alt
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#7

29.02.2008, 00:48

Der Kfz.-Brief ist bei Pfändung eines PKW's für den GV nicht erforderlich! Pfändbar ist alles, was sich im Gewahrsam des Schuldners befindet. Es spielt in der ZV keine Rolle, wer der angebl. Eigentümer einer Sache ist.

Befindet sich z.B ein PKW im Gewahrsam des Schu. (fährt er damit herum), kann es ihm ohne Weiteres "unterm Hintern" weggepfändet und zum Zwecke der Versteigerung sichergestellt werden.

Behauptet der Schu., daß der PKW nicht sein, sondern Eigentum von XY ist, wird er vom GV darüber belehrt, daß er den angebl. Eigentümer von der Pfändung zu unterrichten hat, sich der angebl. Eigentümer an den Gläubiger bzw. an das Grericht wenden kann und er (der GV) die ZV bis hin zur Versteigerung fortsetzen wird.. - Gehört der PKW nachweislich der Bank, empfiehlt sich u.U. ein Rückzug.

Kommt es zur Versteigerung, erhält der Ersteher eine Bescheinigung des GV, daß er den PKW im Wege der Zwangsvollstreckung durch Zuschlag rechtmäßig erworben hat. - Damit kann er ohne Probleme die Ausstellung eines neuen Kfz.-Briefes beim StVA beantragen.

Ich kenne so viele Fälle, in denen ein PKW "durch Scheingeschäft" angebl. einem Dritten (Opa, Vater, Bruder, Schwiegermutter usw.) gehört. Wenn der "angebl. Eigentümer" dann wg. Unzulässigkeit der Pfändung den Rechtsweg (Drittwiderspruchsklage) beschreiten soll, zieht er "den Schwanz ein".

Nur ein Beispiel:
Kaufvertrag vom Schuldner abgeschlossen; den PKW auf einen Fam.-Angehörigen (Opa usw.) angemeldet. Nach außen hin scheint der Opa Eigentümer zu sein, im gerichtl. Verfahren kann er es aber nicht nachweisen. - Natürlich ist ein solches Verfahren mit einem gewissen Kostenrisiko verbunden. Wer als Gläubiger "vorher" aufgibt, hat schon verloren und "die Gegenseite" = Schuldner + Opa lachen sich kaputt.

Letztlich kommt es im Einzelfall auf die Umstände an, warum sich der PKW im Gewahrsam des Schu. befindet, aber angebl. einem Dritten gehören soll.
_steffi_

#8

29.02.2008, 08:13

Guten Morgen,

:zustimm GV Alt

Ich hatte neulich so einen Fall, da hab ich das Auto des Sch pfänden lassen, obwohl ich wußte das das Fahrzeug auf die Mutter zugelassen ist. Sch ist aber stets mit rumgefahren. Als der GVZ dann da war und hat den SCh unterrichtet, dass dieser seine "Sch..... am Backen" seiner Mutter beichten muss, und sie dann zum Gericht gehen muss und so, hat er ganz schnell Raten gezahlt und die kommen seit Dez. immer ganz pünktlich.....

Also nicht aufgeben!!!! Manche Sch haben es nicht anders verdient.

LG
Steffi
cully
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#9

29.02.2008, 09:10

Vielen Dank für Eure Antworten. Dann werde ich jetzt gleich mal den ZV-Auftrag fertigen :D Das Risiko einer DRS-Klage nehme ich (u. auch der Mdt.) in Kauf...

Danke noch mal!
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