Titel berichtigen bei GmbH obwohl GmbH i.G.

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Gast

#1

25.02.2008, 15:15

Folgendes:

Mandantin kommt rein mit der Bitte um Zwangsvollstreckung. Sie legt ein Versäumnisurteil vor, in dem die GmbH dazu verurteilt wird, so und so Zug um Zug zu zahlen.

Mandantin meinte jedoch auf Nachfragen, dass sie ihrer damaligen Anwältin ausdrücklich gesagt habe, dass es sich um eine GmbH iG gehandelt habe.

Soweit ich weiß hätte also der Titel gegen eine Privatperson laufen müssen nicht hingegen gegen eine GmbH, die nämlich nie existiert hat.

Besteht nun - nach 7 Jahren - noch die Möglichkeit, den Titel entsprechend abzuändern?

Möglicherweise müsste ja die Gerichtsakte beigezogen werden, um nachzusehen, ob der Fehler möglicherweise beim Gericht liegt, d.h. tatsächlich eine GmbH i.G., sprich der GF bzw. Inhaber persönlich in Anspruch genommen wurde?

Oder hab ich jetzt alles durcheinandereworfen?
Kordu

#2

25.02.2008, 15:43

Hast Du denn einen (historischen) HR-Auszug dieser GmbH?

Anhand dieses historischen HR-Auszuges kann man doch dann prüfen, ob im Zeitpunkt der seinerzeitigen Rechtshängigkeit die GmbH schon eingetragen war oder nicht. Wenn ja, erübrigen sich alle weiteren Fragen.

P.S.: Die Mandanten erzählen einem viel, wenn der Tag lang ist. :roll:
Kimmy

#3

25.02.2008, 15:50

der titel hätte lauten müssen:

1. GmbH i.G.
2. Geschäftsführer als Privatperson

als Gesamtschuldner.

Aber ob das jetzt noch abzuändern ist ... weiß nicht.
Kordu

#4

25.02.2008, 15:56

Wie ich schon sagte, ist es sinnvoll, sich erst einmal den HR-Auszug zu besorgen, um zu schauen, ob die RAin das damals mit gutem Grund gemacht hat.
Gast

#5

25.02.2008, 16:10

Stehen GmbH iG auch im HR? Ist mir neu...hm.
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Curry
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#6

25.02.2008, 16:33

Nein, die stehen eigentlich nicht drin, aber die spätere GmbH. Die GmbH i.G. besteht ja nur so lange, bis die GmbH im HR eingetragen ist.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Kordu

#7

25.02.2008, 16:34

Nein, eine GmbH i.G. steht natürlich nicht im Handelsregister!

Gibt es denn überhaupt jetzt diese GmbH, gegen die das Urteil erwirkt wurde?

Mein Verdacht geht doch dahin, dass - wenn es diese GmbH zumindest heute gibt, davon bin ich in meinen Gedanken ausgegangen - damals diese GmbH auch schon eingetragen war und deshalb diese RAin gleich die GmbH verklagt hat!
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