ZV in Sicherheitsleistung mal anders...

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Monte
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#1

21.02.2008, 10:47

Hallöchen!

Muss mal was wissen, hab ich nämlich noch nie gemacht.

Folgender Fall:

Unsere Mandanten haben gegen ein paar Herren ein Ermittlungsverfahren einleiten lassen können wegen Betruges. Die wiederum mussten Gegenstände als Sicherheitslesitung hinterlegen.

Nu sollte ich die ZV gegen die beiden Herren aus einem Versäumnisurteil in der gleichen Sache machen. Hab ich. Da ist aber mal nichts zu holen. Nu soll ich die hinterlegten Sicherheitsleistungen pfänden lassen. Die StA hat diese Sachen noch nicht herausgegeben, da das Verfahren gegen die beiden Herren noch nicht beendet ist (Ansonsten wären die ja nur max. 3 Monate da gelagert oder?!Irre ich?).

Wie kann ich nu also an die Sachen bzw. die Kohle dran kommen, die bei der StA als Sicherheitsleistung hinterlegt wurden. Habt ihr da n bestimmtes Formular?Und was genau muss ich da nach welchem Paragraphen beantragen?

Fragen über Fragen, auf die ihr mir hoffentlich ne Antwort geben könnt.....

Danke im Voraus und allen einen wunderschönen Tag
Monte
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