Unterhaltspfüb ohne Rückstand möglich?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
mrsgoalkeeper
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#1

18.02.2008, 11:45

Ich hab wieder eine Supersache auf dem Tisch!

Unterhaltstitel, bislang keine Rückstände.

Es steht zu befürchten, dass Zahlung ab März nicht mehr erfolgt, da der Schuldner einen Unfall hatte und im Krankenhaus liegt (Intensivstation). Kann ich jetzt schon einen Pfänder ausbringen, oder muss ich abwarten, ob tatsächlich die Zahlung ausbleibt?
:titanic
Janin

#2

18.02.2008, 11:46

du musst warten, ob schuldner zahlt. vorher kannste keinen pfüb ausbringen.
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#3

18.02.2008, 11:50

Schade, das hatte ich befürchtet. :?
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Janin

#4

18.02.2008, 11:50

das wäre ja noch schöner, wenn man vorher pfübs machen könnte. musst wirklich erst warten, bis schuldner sich in verzug befindet und unterhalt schuldet.
Kordu

#5

18.02.2008, 11:54

Obwohl ... ich muss gestehen ... der Gedanke ist nicht schlecht! Dann wäre der PfüB wenigstens schon mal rechtzeitig zugestellt und der Schuldner könnte das Geld nicht vorher noch abheben oder so.

Der Gedanke ist wirklich nicht schlecht. :nachdenk
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PeeDee
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#6

18.02.2008, 12:02

naja, in dem Fall wird der Schuldner wohl wirklich nichts abheben können... aber das mit der Zustellung und den Kosten, ich meine ich hätte da irgendwas im Hinterkopf, dass es da irgerndwas gibt, wenn der Schuldner so wirklich überhaupt nicht in der Lage ist die Zahlung zu leisten (was bei Intensivstation ja wohl der Fall ist)... müsste man mal im Kommentar schauen obs da nicht noch irgendeine "Falle" gibt.
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#7

18.02.2008, 12:27

Meine Gedanken gingen dahin, dass ich ja beim Unterhaltspfüb sowieso die zukünftig fällig werdenden Leistungen pfänden kann und dass das vielleicht auch ohne Rückstand gehen würde, wenn absehbar ist, dass Zahlung ausbleibt....

Man hat ja auch oft, dass die Gegenseite äußerst glaubhaft (manchmal sogar durch Anwaltsschreiben) androht, zukünftig keine Zahlungen mehr zu leisten. Ich find es einfach ungerecht den Unterhaltsberechtigten gegenüber, dass die erstmal warten müssen, ob der Schuldner seine Drohung wahr macht und dann im Zweifelsfall noch weitere Wochen warten müssen, bis der Pfänder erlassen und zugestellt ist....
Kordu

#8

18.02.2008, 12:28

Da gebe ich Dir Recht, mrsgoalkeeper!

Ich finde das auch ungerecht.

Vielleicht findet ja jemand noch eine passende Stelle im Gesetz, die den PfüB bereits jetzt schon möglich macht.

Unabhängig davon: Ruf doch einfach mal den zuständigen Rechtspfleger an und frag ihn, ob er eine Möglichkeit sieht.
mrsgoalkeeper
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#9

18.02.2008, 12:31

Gute Idee Kordu, das mache ich mal.

Allerdings muss ich erstmal sehen, dass ich die vollstreckbaren Urkunden bekomme. Die hat das Jugendamt an den Schuldner ausgehändigt...
Wenn das mal keine richtig schöne Problemakte ist....
Kordu

#10

18.02.2008, 12:33

Grmpf. Da hilft ein Schalker einer Lüdenscheiderin! :mrgreen:

Ach egal: Auf Foreno gibt es keine Unterschiede!! Gelle? :mrgreen:
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