PKH für ZV mit Anwaltsbewilligung kriegt man nur noch ganz selten durch, da die Gerichte argumentieren, dass die Gläubiger ja bei der Rechtsantragsstelle Hilfe für ihre ZV-Maßnahmen kriegen.
Ich schreibe dann immer, wenn ich einen ausländischen Gläubiger habe, dass die Person der deutschen Sprache nicht oder nicht ausreichend mächtig ist. In Berlin hilft das immer.