Vermögensverzeichnis: Einkommen Ehegatte
Verfasst: 12.02.2008, 15:34
Hallo zusammen,
ich steh grad auf dem Schlauch bzw. finde, dass der allgemeine Vordruck fürs Vermögensverzeichnis nicht genau genug ist:
Mein lieber - natürlich arbeitsloser - Schuldner ist verheiratet. Seine Frau bezieht eigenes Einkommen i. H. v. 1.400,00 EUR. So stehts da.
Nun die Frage: Meinen die da brutto oder netto????
Vmtl. hätte der Gerichtsvollzieher sich beim Ausfüllenlassen mal die Gedanken machen müssen, hm?
ich steh grad auf dem Schlauch bzw. finde, dass der allgemeine Vordruck fürs Vermögensverzeichnis nicht genau genug ist:
Mein lieber - natürlich arbeitsloser - Schuldner ist verheiratet. Seine Frau bezieht eigenes Einkommen i. H. v. 1.400,00 EUR. So stehts da.
Nun die Frage: Meinen die da brutto oder netto????
Vmtl. hätte der Gerichtsvollzieher sich beim Ausfüllenlassen mal die Gedanken machen müssen, hm?