Seite 1 von 1

Vermögensverzeichnis: Einkommen Ehegatte

Verfasst: 12.02.2008, 15:34
von infinity
Hallo zusammen,

ich steh grad auf dem Schlauch bzw. finde, dass der allgemeine Vordruck fürs Vermögensverzeichnis nicht genau genug ist:

Mein lieber - natürlich arbeitsloser - Schuldner ist verheiratet. Seine Frau bezieht eigenes Einkommen i. H. v. 1.400,00 EUR. So stehts da.

Nun die Frage: Meinen die da brutto oder netto????

Vmtl. hätte der Gerichtsvollzieher sich beim Ausfüllenlassen mal die Gedanken machen müssen, hm?

:frust

Verfasst: 12.02.2008, 15:42
von tobik9
hmm, ne gute Frage, ich würde den GV kontaktieren....

Verfasst: 12.02.2008, 15:44
von blackcat
Ja, GV kontaktieren bzw. Unterlagen zurückschicken mit der Bitte um Ergänzung. Die müssen immer genau hinschreiben, ob brutto oder netto!

Verfasst: 12.02.2008, 15:53
von petramaus
:zustimm

Verfasst: 12.02.2008, 16:55
von Micky73
würde auch GV anrufen und nachfragen ist ja doch ein unterschied ob brutto oder netto ...

Verfasst: 12.02.2008, 22:50
von wifey
Bleibt wohl wirklich nur ein :tel beim GV
Je nach Forderungshöhe (und Wunsch des Gläubigers) würd ich einfach von dem für Euch günstigsten Fall ausgehen und den Schuldner etwas auf die Füße treten ;-) :-P

Verfasst: 13.02.2008, 00:04
von GV Alt
In der Regel kann davon ausgegangen werden, daß bei der Frage nach dem Einkommen des Ehepartners wg. der grundsätzlichen Bedeutung *) nach dem Netto-Einkommen gefragt wird. - Im übrigen kommt es auf die Angaben des Schuldners zum "eigenen Einkommen" an.
Im Zweifel :tel Kontakt zum GV.
.
.
*) z.B. wichtig wg. "Nicht-Berücksichtigung" des Ehepartners bei LoPfdg. / Pfdg. von ALGeld I / Krankengeld bzw. Taschengeld-Anspruch.

:nacht