Vermögensverzeichnis: Einkommen Ehegatte

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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infinity
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#1

12.02.2008, 15:34

Hallo zusammen,

ich steh grad auf dem Schlauch bzw. finde, dass der allgemeine Vordruck fürs Vermögensverzeichnis nicht genau genug ist:

Mein lieber - natürlich arbeitsloser - Schuldner ist verheiratet. Seine Frau bezieht eigenes Einkommen i. H. v. 1.400,00 EUR. So stehts da.

Nun die Frage: Meinen die da brutto oder netto????

Vmtl. hätte der Gerichtsvollzieher sich beim Ausfüllenlassen mal die Gedanken machen müssen, hm?

:frust
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- Mahatma Gandhi -
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tobik9
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#2

12.02.2008, 15:42

hmm, ne gute Frage, ich würde den GV kontaktieren....
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blackcat
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#3

12.02.2008, 15:44

Ja, GV kontaktieren bzw. Unterlagen zurückschicken mit der Bitte um Ergänzung. Die müssen immer genau hinschreiben, ob brutto oder netto!
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petramaus
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#4

12.02.2008, 15:53

:zustimm
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Micky73

#5

12.02.2008, 16:55

würde auch GV anrufen und nachfragen ist ja doch ein unterschied ob brutto oder netto ...
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wifey
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#6

12.02.2008, 22:50

Bleibt wohl wirklich nur ein :tel beim GV
Je nach Forderungshöhe (und Wunsch des Gläubigers) würd ich einfach von dem für Euch günstigsten Fall ausgehen und den Schuldner etwas auf die Füße treten ;-) :-P
Viele Grüße

ich
GV Alt
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#7

13.02.2008, 00:04

In der Regel kann davon ausgegangen werden, daß bei der Frage nach dem Einkommen des Ehepartners wg. der grundsätzlichen Bedeutung *) nach dem Netto-Einkommen gefragt wird. - Im übrigen kommt es auf die Angaben des Schuldners zum "eigenen Einkommen" an.
Im Zweifel :tel Kontakt zum GV.
.
.
*) z.B. wichtig wg. "Nicht-Berücksichtigung" des Ehepartners bei LoPfdg. / Pfdg. von ALGeld I / Krankengeld bzw. Taschengeld-Anspruch.

:nacht
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