Empfangsberechtigter bei Sicherheitshinterlegung??

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Bambi

#21

18.02.2008, 12:50

So.. hab genau dasselbe gerade.. Leider muss ich das auch eiligst machen, gleich an Mdt. faxen.

Ich bin noch unsicher.. Wenn mir kurz jemand auf die Sprünge helfen könnte.

Also trage ich dort den PV der Gegenseite oder den Gegner direkt ein? UND soll ich den Mdt. nun auch dazu nehmen? Ich hab die Beiträge gelesen, manche auch 2 x, aber bin verwirrt. Sorry.. Cheffe tippelt auch schon mit Fuß..

DANKE
Kordu

#22

18.02.2008, 12:53

Ich würde Euren Mandanten und den Gegner (nicht den Prozeßbevollmächtigten des Gegners) eintragen!
Bambi

#23

18.02.2008, 12:53

DANKE DIR SOOOOOOO!!!
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