Pfändung Patent

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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darkangel
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#1

08.02.2008, 10:01

Hallo ihr Lieben,
ich war in letzter Zeit schwer im Stress, da ich meine Ausbildungskanzlei gewechselt habe und konnte daher nicht viel anderen hier im Forum behilflich sein :oops: aber ich hoffe ihr seid mir nicht böse und helft mir bei meinem Problem weiter:

Wir haben einen Schuldner, der laut Information der GVZin seit 5 jahren keine Cent gezahlt hat. Allerdings habe ich jetzt über das gute alte Google herausgefunden, dass unser lieber Schuldner ein angemeldetes europäisches Patent hat. Nach einigen Recherchen habe ich festgestellt, dass ein Patent nach § 857 ZPO gepfändet werden könnte. Doch wie mache ich das ?
Hat vielleicht jemand ein Muster?
Wie geht die Sache denn weiter wenn ich das Patent gepfändet habe?

Danke im Voraus....
Liebe Grüße Jenny
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LuzZi
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#2

08.02.2008, 10:54

Habe so einige Pfübmusteranträge hier. Ich poste den einfach mal so, wie ich ihn von der CD-Rom runter bekommen habe, hoffe kannst auch was mit anfangen:
Das Patent ist noch nicht erteilt
In ein Formblatt (vgl. "Hinweise" Ziff. 5) ist einzusetzen:
Wegen dieser Ansprüche sowie wegen der Kosten dieses Beschlusses und seiner Zustellung
werden gepfändet:
1. das angebliche Recht des Schuldners als Erfinder auf das Patent bzw. Gebrauchsmuster
für den noch anzumeldenden Gegenstand
für das noch anzumeldende Verfahren ,
mit dessen Verwertung auf folgende Weise begonnen ist:
(vgl. Ziff. 2.1 der Erläuterungen) ;
2. das durch die Anmeldung bei dem Deutschen oder Europäischen Patentamt entstehende angebliche Anwartschaftsrecht des Schuldners auf das Patent bzw. das hilfsweise beantragte Gebrauchsmuster
für den angemeldeten Gegenstand
für das angemeldete Verfahren ;
3. das mit Eintragung in die Rolle für den Schuldner entstehende Patent bzw. Gebrauchsmuster, betreffend , mit allen Rechten daraus.
Die Pfändung umfaßt jeweils den ergänzenden Schutz nach § 16a PatG.
Dem Schuldner wird geboten, sich jeder Verfügung über die gepfändeten Rechte (insbesondere der Rücknahme der Anmeldung) und das gepfändete Patent bzw. Gebrauchsmuster (insbesondere der Veräußerung, Verpfändung oder Erteilung von Lizenzen) zu enthalten.
Zugleich wird die Verwertung der gepfändeten Rechte und des gepfändeten Patents bzw. Gebrauchsmusters
 im Wege der öffentlichen Versteigerung durch den vom Gläubiger beauftragten Gerichtsvollzieher
 durch Erteilung der ausschließlichen, für den Bereich der gesamten Bundesrepublik geltenden Lizenz an den Gläubiger mit der Befugnis, Unterlizenzen zu erteilen, so lange, bis aus den Gebühren für die Unterlizenz die Vollstreckungsforderung befriedigt sein wird,
angeordnet.
Ist aus dem Buch "Musteranträge Pfüb, 7. Auflage von Diepold/Hintzen
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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darkangel
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#3

08.02.2008, 10:58

Ich bin gerade an der Überlegung, ob sich die Pfändung eines Patents überhaupt lohnt....was ist denn so ein Patent wert?
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LuzZi
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#4

08.02.2008, 12:06

Sorry aber wenn ich davon auch nur ansatzweise eine Ahnung hätte würde ich es dir sagen :) Ich weiß es nicht, glaube es kommt darauf an in welcher Gruppe du eingetragen hast o. ä.
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darkangel
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#5

08.02.2008, 14:01

Okay trotzdem vielen Dank...ich werde mal meinen Chef fragen was er dazu meint....
Schnuffi

#6

13.02.2008, 19:48

Stehe gerade vor selbe Problematik

Achtung: Drittschuldner ist nicht das DPMA
Schnuffi

#7

13.02.2008, 19:59

Hallöchen,

hier noch ein weiteres Problem..

Haben einen Titel und nunmehr in Erfahrung gebracht, dass Schuldner ein Patent hat.

Haben einen PÜ gestellt, als Drittschuldner Patentamt angegeben.. nunmehr kam Erinnerung des Patentamtes, dass dies nicht Drittschuldner wären, sondern der Mandant..

Wie ist das jetzt?

Hat da jemand vielleicht ein Muster wie das richtig geht??
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wifey
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#8

13.02.2008, 21:06

Hallo!

Ich hoffe, Ihr könnt damit leben, dass ich Schnuffi's Frage hier hin geschoben habe. Ich denke es wird sonst zu unübersichtlich, wenn wir 2 x das identische Thema haben. So sollte es (gesammelt) einfacher wiederzufinden sein.
Viele Grüße

ich
Schnuffi

#9

14.02.2008, 08:03

Klar kein Problem..

hat einer ne Ahnung?
Stubsi
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#10

02.12.2008, 12:05

Hallo ihr Lieben,

ich sitze gerade vor einem Zahlungsverbot für die künftige Pfändung eines Patentes. Mir kommt gerade die Frage auf, ob ein VZV bei Pfändung von Patenten überhaupt geht???? Wenn ja, sprichst das doch nur den Verkauf an, oder?

Bin in der ZV noch nicht so bewandert. :-s

Schöne Grüße
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