Kopien ZV-Auftrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
GV Alt
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#21

10.02.2008, 14:17

Für einen einfachen ZV-Auftrag reicht der Original-Auftrag aus. Eine Abschrift ist nicht nötig (habe bisher keinen Schuldner gehabt, der eine Abschrift des Auftrages beantragt hat). - Eine od. mehrere Abschriften sind reine Papierverschwendung!

Bei einem Kombi-Auftrag ist eine Abschrift erforderlich (eine Abschrift ist dem Schuldner mit der EV-Ladung zuzustellen). - Fehlt die Abschrift, wird sie vom GV erstellt und berechnet.
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butterflybabe
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#22

10.02.2008, 19:04

:thx GV Alt

Ich werd mal nachsehen, ob unsere GV diese Abschrift extra berechnen. Ist mir zwar noch nicht aufgefallen, kontrolliere die GV-Abrechnungen aber auch nur überschlägig. Ggf. füge ich jetzt eine Abschrift bei.
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Ciara
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#23

10.02.2008, 19:14

Ich schicke immer nur Kombi-Aufträge raus, aber immer nur ein Exemplar ohne Abschrift. :roll:
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
secret72

#24

11.02.2008, 13:17

Ich schick das Original mit zwei Kopien raus. Eine davon hefte ich gleich zu meinen Vollstreckungsunterlagen mit ran in der Hoffnung, sie dann so zurückzuerhalten. Wenn ich dann weiter / wieder vollstrecken muss, muss ich den Auftrag nicht erst aus der Akte rauskopieren.
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