Kopien ZV-Auftrag
Und hier ist auch schon meine nächste Frage: Ich brauche doch einmal das Original für das Gericht, eine Kopie für den Gerichtsvollzieher und eine Ausfertigung für den Schuldner oder vertue ich mich da jetzt?
- Ciara
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 7653
- Registriert: 09.02.2007, 22:50
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Hamburg
Ich schicke immer nur ein Exemplar hin.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
- Bino
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2205
- Registriert: 06.08.2007, 22:20
- Beruf: ReNo, Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
Für das Gericht brauchst Du kein Exemplar beifügen. Der Gerichtsvollzieher bekommt vom Gericht das Original weitergeleitet.
Wenn Du nur die Mobiliarvollstreckung im Auftrag hast, dann brauchst Du eigentlich nicht mal eine ABschrift beifügen. Nur bei einem Kombi-Auftrag musst Du die Abschrift beifügen, weil der Schuldner, wenn es zur EV kommt, eine Abschrift von dem Auftrag bekommen muss.
Wenn Du nur die Mobiliarvollstreckung im Auftrag hast, dann brauchst Du eigentlich nicht mal eine ABschrift beifügen. Nur bei einem Kombi-Auftrag musst Du die Abschrift beifügen, weil der Schuldner, wenn es zur EV kommt, eine Abschrift von dem Auftrag bekommen muss.
Bino. Wir versenden bei normalem ZV-Auftrag 1 Exemplar und bei nem Kombi-Auftrag 2 Exemplare. Für das Gericht gibt es nichts, weil der Auftrag ja auch direkt an den GVZ versandt werden kann. Das Gericht gibt den Auftrag lediglich an den zuständigen GVZ weiter, wenn man diesen nicht kennt und die Verteilerstelle des AG's zu Hilfe nimmt.
Das Gericht behält aber gar keine Abschrift für sich. Deswegen kann man sich das sparen.
Einige Schuldner möchten gern vom GV eine Kopie des gegen ihn gestellten ZV-Auftrags, und um weitere Kosten zu vermeiden, schicken wir generell eine Abschrift für den Schuldner mit.