Insolvenz in Österreich/Anfechtung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Jupp03/11

#1

06.02.2008, 18:55

hallo zusammen, vielleicht hat einer schon mal sowas gehabt?

Über das Vermögen der Schuldnerin in Österreich ist Insolvenz eröffnet worden. Die Schuldnerin führt das Unternehmen unter Aufsicht des Insolvenzverwalters fort.
Die Schuldnerin bestellt bei unserer Mandantschaft in Deutschland Waren, diese Bestellungen sind durch den Insolvenzverwalter abgesegnet. Die Waren werden gegen Vorkasse ausgeliefert.

Hat der Insolvenzverwalter dann nachträglich noch die Möglichkeit, diese Geschäfte aus irgendwelchen Gründen anzufechten?
Ich kann mir das zwar nicht vorstellen, aber vielleicht hat jemand derartiges schon mal bearbeiten müssen.
Kordu

#2

07.02.2008, 16:35

Hallo Jupp03!

So: Ich hab jetzt ein bisschen geforscht (auf google.at).

http://www.eu-insolvenz.at/ausgleichsor ... Schuldners.

Wenn der Ausgleichsverwalter zugestimmt hat, gibt's m.E. auch keinen Grund zur Anfechtung (guck mal in § 8 auf dieser Seite in dem Link).

Wer bezahlt die Waren denn? Der Ausgleichsverwalter? Wenn ja, muss man doch von seiner Zustimmung ausgehen können.

Edit: Ich stelle gerade fest: Du hast ja geschrieben, dass der Ausgleichsverwalter (ja so heißt der wohl in der Austria :lol:) schon alles abgesegnet hat.

Dann gibt's m.E. definitiv keinen Anfechtungsgrund.
Jupp03/11

#3

07.02.2008, 16:43

Da haste einen gut :thx :applaus

jaja, wir schalker
Kordu

#4

07.02.2008, 16:48

So, so! Dann sind's die Schalker!

Und sonst? Die Niedersachsen? :lol:
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