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Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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StineP

#2

06.02.2008, 16:48

Na hauptforderung 50 T € nebst Zinsen
und festgesetzte Kosten (Kfb) nebst 5 % Zinsen ü.Bsz.

Wieso?
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Smilie
...ist hier unabkömmlich !
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#3

06.02.2008, 16:57

Kann Stine nur zustimmen. Einfach die Zinsen aus Hauptforderung und KfB ausrechne, alles addieren und voilà.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
rosa

#4

06.02.2008, 17:03

ich stimme meinen vorrednern nur zu aber ich glaube, wir verstehen die frage alle falsch.... meinst du das wirklich so??
Jupp03/11

#5

06.02.2008, 17:11

Ich schätze mal, dass Zwangsversteigerung beantragt werden soll. Ansonsten ergibt der Titel keinen Sinn.
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Zauberdrops
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#6

06.02.2008, 17:22

Ich stimme allen zu:
Die Forderungsübersicht müsste so aussehen, aber ich glaube auch, dass wir die Frage falsch verstanden haben und dass - wie Jupp andeutete - eine Versteigerung beantragt werden soll.

Wen vertretet ihr denn überhaupt?
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
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