DELETED
Na hauptforderung 50 T € nebst Zinsen
und festgesetzte Kosten (Kfb) nebst 5 % Zinsen ü.Bsz.
Wieso?
und festgesetzte Kosten (Kfb) nebst 5 % Zinsen ü.Bsz.
Wieso?
Kann Stine nur zustimmen. Einfach die Zinsen aus Hauptforderung und KfB ausrechne, alles addieren und voilà.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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ich stimme meinen vorrednern nur zu aber ich glaube, wir verstehen die frage alle falsch.... meinst du das wirklich so??
Ich schätze mal, dass Zwangsversteigerung beantragt werden soll. Ansonsten ergibt der Titel keinen Sinn.
- Zauberdrops
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 578
- Registriert: 01.11.2007, 10:01
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Niedersachsen
Ich stimme allen zu:
Die Forderungsübersicht müsste so aussehen, aber ich glaube auch, dass wir die Frage falsch verstanden haben und dass - wie Jupp andeutete - eine Versteigerung beantragt werden soll.
Wen vertretet ihr denn überhaupt?
Die Forderungsübersicht müsste so aussehen, aber ich glaube auch, dass wir die Frage falsch verstanden haben und dass - wie Jupp andeutete - eine Versteigerung beantragt werden soll.
Wen vertretet ihr denn überhaupt?
[i][b]LG
Cora[/b][/i]
[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
Cora[/b][/i]
[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]