Abwendung der Räumung in der Zwangsvollstreckung - Hilfe!!!!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Jupp03/11

#11

07.02.2008, 12:09

Was soll mit dem Raum in Zukunft geschehen? Wenn er nicht zum MV gehört, auf was wird eure Berufung gestützt?
Gast

#12

07.02.2008, 12:22

Der Raum wird sicher einem anderen Mieter im Haus zugeordnet. Ich weiß aber nicht genau, was der Vermieter damit machen will. Mal dumm gefragt: Wofür ist es dann wichtig, worauf die Berufung gestützt wird?
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