Kann man den eV-Antrag ohne vorherige ZV_Versuche einleiten?
Die GB-Bezeichnung...wie könnte man die herausfinden?
eV anzuraten?
Wenn Du weißt, wo die Grundstücke liegen, dann kannst Du Dir beim Grundbuchamt den Auszug besorgen und die Sicherungshypothek eintragen. Würde ich in jedem Fall machen - kann ja sein, dass die nicht zahlen und dann hast Du immer noch was in der Hand... Einfach Straße und PLZ ans Grundbuchamt. Die müssten das dann rausfinden.
Die e.V. kann nur abgenommen werden, wenn ein ZV-Versuch fruchtlos war. Also einfach nur ins Blaue eine eV geht nicht..
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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Früher gab es eine Eigentümerkartei bei den GB-Ämter. Die gibt es nicht mehr. Du musst Dich jetzt beim zuständigen Katasteramt erkundigen.samara hat geschrieben:Die GB-Bezeichnung...wie könnte man die herausfinden?
@ Kordu
Für ne Sicherunghypothek brauchste aber mindestens einen Gegenstandswert von € 750,01 ......
Was die Gebühr für die außergerichtliche Zahlungsaufforderung und den evtl. anschließenden ZV-Auftrag anbelangt, wird alles gelöscht. Selbst die Auslagen bleiben nicht bestehen.
Für ne Sicherunghypothek brauchste aber mindestens einen Gegenstandswert von € 750,01 ......
Was die Gebühr für die außergerichtliche Zahlungsaufforderung und den evtl. anschließenden ZV-Auftrag anbelangt, wird alles gelöscht. Selbst die Auslagen bleiben nicht bestehen.