eV anzuraten?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
samara
Foreno-Inventar
Beiträge: 2153
Registriert: 13.03.2007, 15:46
Wohnort: lotte
Kontaktdaten:

#11

05.02.2008, 12:23

Kann man den eV-Antrag ohne vorherige ZV_Versuche einleiten?
Die GB-Bezeichnung...wie könnte man die herausfinden?
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#12

05.02.2008, 12:30

Wenn Du weißt, wo die Grundstücke liegen, dann kannst Du Dir beim Grundbuchamt den Auszug besorgen und die Sicherungshypothek eintragen. Würde ich in jedem Fall machen - kann ja sein, dass die nicht zahlen und dann hast Du immer noch was in der Hand... Einfach Straße und PLZ ans Grundbuchamt. Die müssten das dann rausfinden.

Die e.V. kann nur abgenommen werden, wenn ein ZV-Versuch fruchtlos war. Also einfach nur ins Blaue eine eV geht nicht..
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Kordu

#13

05.02.2008, 13:12

samara hat geschrieben:Die GB-Bezeichnung...wie könnte man die herausfinden?
Früher gab es eine Eigentümerkartei bei den GB-Ämter. Die gibt es nicht mehr. Du musst Dich jetzt beim zuständigen Katasteramt erkundigen.
Gast

#14

05.02.2008, 13:20

@ Kordu
Für ne Sicherunghypothek brauchste aber mindestens einen Gegenstandswert von € 750,01 ......

Was die Gebühr für die außergerichtliche Zahlungsaufforderung und den evtl. anschließenden ZV-Auftrag anbelangt, wird alles gelöscht. Selbst die Auslagen bleiben nicht bestehen.
Antworten