GVZ lehnt EV-Abnahme wg. Krankheit d. Schuldners ab?!?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Mausebaer.20
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#1

01.02.2008, 08:21

Ich habe vor einiger Zeit einen kombinierten ZV-Auftrag an den GVZ übersandt. Dieser teilt mir nunmehr mit, dass er die "Sache heute an Ort und Stelle (?!?) eingestellt hat, weil der Schuldner ein ärztliches Attest vorgelegt hat, aus dem sich eine nicht nur kurzfristige Verhandlungsunfähigkeit ergibt. Müssen wir das als Gläubiger hinnehmen oder hat jemand eine Idee, wie ich dem Schuldner hier ein wenig Druck machen kann?

Außerdem möchte der GVZ von uns 45,50 € an Kosten und Auslagen haben. Ich meine, dass auch dies ein wenig überhöht ist, dafür, dass er eigentlich nur das Attest entgegen genommen hat. Hat jemand auch hierzu nen Vorschlag was ich machen kann.

Vielen lieben Dank und euch nen schönen Tag
Mausebaer.20
StineP

#2

01.02.2008, 08:22

Verhandlungsunfähigkeit?? Was soll denn das sein??
Mausebaer.20
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#3

01.02.2008, 08:30

Das Attest lautet wie folgt:
(...) der o. g. Patient ist aufgrund einer akuten Erkrankung mit chronischem Verlauf derzeit und in den nächsten 3 Monaten nicht in der Lage an Gerichtsverhandlungen teilzunehmen. Der o. g. Patient ist für die gleiche Zeit nicht reisefähig.
StineP

#4

01.02.2008, 08:35

Hä???

Abgabe der eV ist doch nicht mit Gerichtsverhandlung gleichzusetzen. Er soll lediglich Auskunft erteilen. Dies kann auch vor Ort - also im Haus des Schuldners stattfinden.

Würde den GV mal anrufen und fragen, ob das so sein kann. Hab ich ja noch nie erlebt!!

Wenn nicht, dann hat der GV das nicht einzustellen, sondern lediglich 3 Monate liegen zu lassen. So siehts nämlich aus...
Mausebaer.20
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#5

01.02.2008, 08:38

Als ich die Post gesehen habe, war ich auch ein wenig irritiert. Aber du hast recht, ich werde mal den GVZ anrufen, mal schauen, was der so sagt. Aber trotzdem vielen Dank und Dir noch nen schönen Tag.
StineP

#6

01.02.2008, 08:41

Und wegen der Kosten:

Da müsstest du mal im GVG oder so schaun und nachprüfen. Würde dir grundsätzlich zustimmen, dass die kosten recht hoch erscheinen.
Bärchen

#7

01.02.2008, 08:46

Ich würde auch erst einmal den GV anrufen. Die GV sind ja recht angenehm im Umgang und helfen einen ja gerne.

Ich hab das auch noch nie gehört. Klar, bei Gerichtsverhandlungen kann man ein ärztliches Attest vorlegen. Aber bei dem Termin zur Abgabe der e.V.?... kommt mir auch alles recht merkwürdig vor.

Ich finde auch, dass die GV-Kosten dafür ziemlich hoch sind. Die sind doch immer zwischen 40 - 50 €, wenn der GV den e.V.-Termin durchgeführt hat und so.
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#8

01.02.2008, 08:48

Hat die Nachfrage beim GVZ schon etwas ergeben?

Wir hatten hier auch schon einmal einen ähnlichen Fall. Da sollte der GVZ gegen eine Schuldnerin vollstrecken. Die ist aber schon ziemlich alt gewesen und hat bei ihrem Sohn gelebt. Der GVZ war dann da und der Sohn meinte, dass die alte Dame das nicht machen könnte und er würde ein Attest vorlegen, dass das bestätigt. Das hat der GVZ dann hingenommen und uns so mitgeteilt und gleich noch seine Kosten geltend gemacht. - Das war vor ca. 3 Jahren. Vor 1 1/2 Jahren habe ich dann mal vorsichtig nachgefragt, was denn nun mit dem Attest ist und ob es dem GVZ zwischenzeitlich vorliegen würde... Habe leider bis heute keine Antwort darauf bekommen...
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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Bärchen

#9

01.02.2008, 08:50

Das ist ja n Witz, nach 3 Jahren euch immer noch nichts zu übersenden *kopfschüttel*

Aber ich finde, dass der Text des Attestes, den Mausebaer uns da aufgeschrieben hat, nichts mit so etwas zu vergleichen ist. Gerichtsverhandlung, aber doch nicht ein e.V.-Termin!

@Mausebaer
Halt uns doch bitte auf dem Laufenden. Das würd mich wirklich interessieren!
*Butterfly_83*

#10

01.02.2008, 08:51

Ich würde auch noch einmal nachfragen, der Besuch des Gerichtsvollziehers ist ja keine Gerichtsverhandlung und m.E. auch nicht vergleichbar.
Die Schuldner kommen immer mit besseren Ausreden...
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