Pfüb Treuhandkonto

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mrsgoalkeeper
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#1

31.01.2008, 10:18

Hallo Ihr Lieben!

Ich hab hier einen im Ausland sitzenden Schuldner, der seine Internetgeschäfte über Treuhandkonten abwickelt. Der Treuhänder sitzt in Deutschland. Ich würde gerne pfübben, tue mich aber schwer mit der Bezeichung der Forderung. Da mir nicht bekannt ist, wann und in welcher Höhe Zahlungen beim Treuhänder eingehen, würde ich den Anspruch gerne "so allgemein wie möglich" bezeichnen. Hat jemand ein Muster für mich?

:titanic
mrsgoalkeeper
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#2

31.01.2008, 11:21

für eine PN wäre ich sehr dankbar! :D
Ernie

#3

31.01.2008, 19:56

Wenn der ausländische Schuldner Internetgeschäfte tätigt, hat er dann eventuell eine Domain, die sich zu pfänden lohnt?
Jupp03/11

#4

31.01.2008, 20:06

ich habe vor kurzer Zeit erst ein Notaranderkonto gepfändet.
Wie soll das denn gehen?
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Soenny
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#5

31.01.2008, 20:08

Will ich auch wissen!
Jupp03/11

#6

01.02.2008, 11:59

Drittschuldner ist nur der Käufer, nicht der Notar.
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