wie geht ihr weiter vor?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Gast

#1

30.01.2008, 18:42

Wie geht ihr weiter vor, wenn ihr die vollstreckbare Ausfertigung bekommt oder den VB?

Also schreibt ihr den Schuldner nochmal an? Oder macht ihr gleich ZV+eV? etc???
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Monte
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#2

30.01.2008, 18:45

Also ich mache direkt die Vollstreckung.Sprich Kombiauftrag mit Verhaftung,EV-Abnahme,Pfändungsprotokoll,Zusendung des Vermögensverzeichnisses,Arbeitgeber heruasfinden (sofern es überhaupt einen gibt)... Also volles Programm.
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Monte
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#3

30.01.2008, 18:45

Außer bei nem VU z.B. .Wenn ich weiß,dass die gegenseite liquide ist,dann fordere ich die nochmal auf,mit Fristsetzung und erst dann Vollstreckung.
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Mae
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#4

30.01.2008, 18:47

Also ich handhabe das schon so, dass ich generell auffordere und nochmal eine Frist von 14 Tagen setze. Ich kündige aber in dem Schreiben immer an, dass sollte der Schuldner nicht zahlen, auch keine angemessenen Raten zahlen, wird ohne weitere Ankündigung Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.

Ich lass dann wenn die 14 Tage verstrichen sind, noch ein paar Tage die Akte liegen, die Buchhaltung bei uns ist immer etwas hinterher und wenn ich dann keinen Rücklauf über Zahlungen erhalte, dann vollstreck ich.
Zuletzt geändert von Mae am 30.01.2008, 18:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Monte
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#5

30.01.2008, 18:48

Ja,so mach ich das dann auch.ich rechne halt noch ein paar Tage für den bankweg drauf,aber wenn dann nichts kommt,schick ich den GV los.
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Ernie

#6

30.01.2008, 18:49

Bei Vollstreckungsbescheid wird sofort Zwangsvollstreckung ausgebracht.

Bei Kostenfestsetzungsbeschlüssen und Urteilen fordern wir noch einmal unter Fristsetzung von zwei Wochen auf, erst nach Ablauf der gesetzten Frist wird dann die Vollstreckung eingeleitet.
StineP

#7

30.01.2008, 18:51

Ich wäge eigentlich immer ab..

Wenn ich nen VB bekomme oder aus nem VU vollstrecke, dann wart ich da nicht mehr groß und schreib den Schuldner auch nicht mehr an.. Ist ja nicht so, dass er nicht genung Möglichkeiten gehabt hätte. Anders bei Gerichtsverfahren, wo sich die Gegenseite auch geäußert hat. Bei KFB und Vergleichen und so eigentlich dann immer...
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Ciara
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#8

30.01.2008, 19:04

Wir machen es meist auch so wie Stine.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
secret72

#9

30.01.2008, 19:32

Wir machen das auch so wie Stine. Wenn wir einen VB haben, dann schicken wir den in Abschrift an Mandant und fragen nach, ob Zahlung geleistet wurde oder vollstreckt werden soll. Das dauert dann bis zur Antwort auch noch mal drei bis vier Tage. Je nach Antwort wird dann vollstreckt.

Bei Gerichtsurteilen schreiben wir auch erst nochmal an. Meistens ist die Ggenseite dann eh durch Anwälte vertreten und da klappt es auch eigentlich immer mit der Zahlung bzw. Ratenzahlung(angebot).
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#10

30.01.2008, 20:33

Ich hab immer bei den Mdt. i. d. R. angerufen, ob gezahlt wurde, kurz erörtert, was wir jetzt machen können, ob er damit einverstanden ist und dann vollstreckt (kombinierter ZV-Auftrag). Sofern ein Schuldner vom Anwalt vertreten wurde haben wir diesen angeschrieben und seinen Mdt. aufgefordert innerhalb einer Woche zu zahlen und mit ZV nach fruchtlosem Ablauf der Frist gedroht. Analog haben wir gleich die Nr. 3200 mit aufgegeben. Sofern dann nach ca. 1 1/2 Wochen kein Geldeingang aufm Geschäftskonto war bzw. beim Mdt. gings los.
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