Kontopfändung - Welches Gericht??

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nine25

#1

30.01.2008, 10:44

Hallo,
welches Gericht ist zuständig für die Pfändung des Kontos? Das Gericht am Wohnsitz des Schuldners oder das wo sich der Drittschuldern (Bank) befindet?

Vielen Dank schon mal...
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petramaus
Kennt alle Akten auswendig
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#2

30.01.2008, 10:45

Gericht am Wohnsitz des Schuldners
Bild Leben heißt zu lernen wie man fliegt
______________________________________________
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StineP

#3

30.01.2008, 10:45

IMMER Wohnsitz Schuldner. Egal, wo der DS sitzt
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Bino
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#4

30.01.2008, 10:46

In der ZV immer Wohnsitz des Schuldners (mit wenigen Ausnahme)
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
Nine25

#5

30.01.2008, 10:49

Supi vielen Dank, grds. weiß ich das auch, aber bei ner Kontopfändung bzw. mit nem Drittschuldner war ich nicht schlüssig!


Dankeschööööööööön an alle
Bärchen

#6

30.01.2008, 11:07

In sämtlichen Fällen der ZV ist immer das Vollstreckungsgericht zuständig!
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immer
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#7

30.01.2008, 11:13

Immer das Gericht am Sitz (= allg. Gerichtsstand) des Schuldners, mit einer Ausnahme: Hat der Schuldner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, dann das Gericht am Sitz des Drittschuldners, §§ 828 II, 23 ZPO
AC/D Schuhe aus!
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Biene
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#8

30.01.2008, 16:53

kann meinen Vorrednern nur zustimmen
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