Taschenpfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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rosa

#1

30.01.2008, 09:55

ich habe eine kurze frage:

ich will eine taschenpfändung bei einem schuldner machen, der eine werkstatt bereibt, seinen wohnsitz wo anders hat.

in dem normalen ZV auftrag, gibt RA-micro ja diesen taschenpfändungszusatz mit rein.... muss ich dann einfach nur da einfügen, wo sich der schuldner tagsüber aufhält und dann geht der gerichtsvollzieher da hin? oder wird das dann abgegeben an den dort zuständigen gv? also ich muss es doch an den gv, der am wohnsitz zuständig ist schicken oder?? mist, hab das noch nie gemacht....
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Smilie
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#2

30.01.2008, 10:01

Hast Du schon mal geprüft, ob es sich evtl. um den gleichen Gerichtsvollzieher handelt? Wenn nicht, dann würde ich einfach mal beim Amtsgericht bei der Verteilstelle für Gerichtsvollzieheraufträge anrufen. Die können das sicherlich sagen und es geht am schnellsten.
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rosa

#3

30.01.2008, 10:06

ja, ist nicht der gleiche.....
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#4

30.01.2008, 10:10

Dann würde ich wirklich mal bei der Verteilstelle anrufen. Die wissen Bescheid. Wenn mich nicht alles täuscht, dann musst du aber den nehmen, der für die Werkstatt zuständig ist.
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#5

30.01.2008, 10:48

also die haben gesagt ich solls an die verteilerstelle schicken sie würden dann gucken, kann mir rein interessehalber vielleicht aber doch jemand erklären wie das abläuft? muss ich was besonderes noch dazu schreiben oder reicht wirklich nur, bitte geh da und da hin und führe taschenpfändung durch??
jenniver
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#6

30.01.2008, 11:07

Liegt denn die Wohnung und die Werkstatt im gleichen Gerichtsbezirk? Dann brauchst du es doch nur an die GV-Stelle zu schicken.

Du könntest aber auch an eine Kassenpfändung denken. Vielleicht ist dann mehr zu holen, als bei einer Taschenpfändung. Ich bin mir nicht sicher, ob der GV nicht bei einer Taschenpfändung nur das nimmt, was der Schuldner persönlich bei sich hat.
rosa

#7

30.01.2008, 11:09

ja aber die werkstatt ist nicht auf seinen namen gemeldet, er betreibt sie zwar, aber die kasse ist ja dann nicht sein geld.....
jenniver
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#8

30.01.2008, 11:11

Wer ist denn der Inhaber?
Wenn er kein Geld bei sich hat, was bringt dann die Taschenpfändung?
rosa

#9

30.01.2008, 11:13

er ist nicht der inhaber, hats auf nen freund oder so laufen sagt unser mdt. aber ich mache gerade deshalb ja keine kassenpfändung sondern eine taschenpfändung. i
Wenn er kein Geld bei sich hat, was bringt dann die Taschenpfändung?
ja aber ich gehe ja davon aus DASS er geld einstecken hat, deshalb ja das ganze....
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