Verpflichtung zur Rücknahme bei Kontopfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Summerof77
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#1

30.01.2008, 08:43

Guten Morgen, Ihr Lieben! Ich brauche mal eine Info.

Mich nervt zur Zeit ein Schuldner, der möchte, daß ich eine Pfändung von seinem Konto aufhebe.

Die Pfändung wurde bereits 2003 ausgesprochen. Drittschuldnererklärung besagt, daß nichts pfändbar ist, es wurde auch seitdem nichts abgeführt. Jetzt hat wohl das Finanzamt ebenfalls eine Pfändung nachgeschoben und dadurch wurde unsere Pfändung von damals wieder wirksam.

Der Mann erhält nur Sozialleistungen. Ich habe ihm angedeutet, daß er sich, wenn er sich gegen eine Pfändung wenden will, einen Beschluß vom AG holen soll. War schon sehr freundlich von mir und eigentlich nicht richtig, aber anscheinend war der zu doof. Macht er nämlich nicht. Jetzt nervt er rum und will, daß ich den Pfüb zurücknehme. DAnn ist doch aber der Pfüb vom Finanzamt wirksam. Also bringt es ihm doch nichts und mir einen Nachteil.

Bin ich verpflichtet, etwas zu tun?

Lieben Gruß Summer
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
Kimmy

#2

30.01.2008, 08:49

Nö, Du bist überhaupt nicht verpflichtet, den PfÜb zurück zu nehmen. Allerhöchstens kannst Du den ruhend stellen, aber nur wenn Du willst, aber auf keinen Fall zurück nehmen.
Soll der doch gucken, wie er sein Konto wieder frei bekommt. Und die Bank kann ihm das auch sagen, das der nen 850k-Antrag stellen kann/muss, die wissen sowas.

Lass Dich nicht nerven, hast vollkommen Recht, nix zu tun :-)
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Summerof77
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#3

30.01.2008, 08:51

Puh, beruhigt, danke! Hatte auch nichts anderes gefunden, aber man weiß ja nie!

Danke!

Summer
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Smilie
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#4

30.01.2008, 10:17

Kann mich nur anschließen. Man sollte sich von solchen Leuten nicht verrückt machen lassen und einfach dran bleiben. Wenn denen wirklich soviel dran liegt, ihr Konto wieder freizukriegen dann müssen sie halt zahlen. Keine Leistung ohne Gegenleistung.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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StineP

#5

30.01.2008, 10:43

Kann mich ebenfalls nur anschließen.

Allerlei Schutzanträge muss der Schuldner hier selbst ans Gericht stellen.

Wenn er eh Sozialleistungen erhält, sind die ja sowieso unpfändbar.

SEIN Problem - nicht DEINS!!
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Bino
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#6

30.01.2008, 10:51

Da schließe ich mich an.

Er hat ja nichts zu befürchten. wenn er Sozialhilfe bekommt, liegt die sowieso unter der Pfändungsgrenze und alles wird ihm ausbezahlt.
Ich hatte auch mal so einen Fall.
Da meldete sich der Schuldner nach 3 Jahren, dass wir die Pfändung aufheben sollen. War genau derselbe Fall wie bei Dir.Bekam Sozialhilfe. Habe ihm gesagt, dass seine Rechte gewahrt werden bei Sozialhilfe.
Dann hat er einen Schutzantrag bei Gericht gestellt, die haben das zum Glück genauso gesehen wie wir und hat das Konto nicht freigegeben.
Ungefähr 4 wochen später hat uns die Bank knapp 4.000 Euro überwiesen.
Die Zahlung muss der Sch erwartet haben und hat deshalb die Freigabe des Kontos beantragt.
So ein Schlawiner.
Ich habe dann lediglich zur Kenntnis mal im Nachhinein das Gericht davon in Kenntnis gesetzt. Vielleicht hat die das wenig interessiert, aber ich dachte, die sollen mal sehen, was so abläuft.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

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