Zustellung - Hinterlegung/ Frist?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nine25

#1

29.01.2008, 11:44

Halli hallo,
könnt ihr mir sagen, ob die Frist bei der Zwangsvollstreckung bei Hinterlegungen auch zwei Wochen beträgt.
Also Sicherheitshinterlegung geleistet, Hinterlegungsschein + Annahmeordnung dem Gegner zugestellt... Wann kann ich jetzt vollstrecken? Nach zwei Wochen??? Oder direkt???


Danke im voraus....
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Sandra S.
Kennt alle Akten auswendig
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Beruf: Rechtsfachwirtin

#2

29.01.2008, 22:15

Hallo Nine,

falls deine Frage noch aktuell ist und du nicht inzwischen schon die Antwort gefunden hast:

§ 751 Abs. 2 ZPO:
Hängt die Vollstreckung von einer dem Gläubiger obliegenden Sicherheitsleistung ab, so darf mit der Zwangsvollstreckung nur begonnen oder sie nur fortgesetzt werden, wenn die Sicherheitsleistung durch eine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen und eine Abschrift dieser Urkunde bereits zugestellt ist oder gleichzeitig zugestellt wird.

Kannst also sofort loslegen!
Liebe Grüße
von Sandra
Jupp03/11

#3

29.01.2008, 22:43

sehe ich auch so.
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