Drittschuldner reagiert nicht

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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pasc1976
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#1

28.01.2008, 10:56

Hallöchen!!

Eine kurze Frage...

Habe seinerzeit die hinterlegte Kaution beim Vermieter meines Schuldners gepfändet. Der DS hat damals auch eine Erklärung abgegeben, dass Pfändung akzeptiert wird und Kaution hinterlegt wurde. So weit, so gut.

Jetzt habe ich in Erfahrung gebracht, dass mein Schuldner untergetaucht ist und zur Fahnung ausgeschrieben wurde. Daraufhin habe ich den Vermieter angeschrieben und um Mitteilung gebeten, zu wann das Mietverhältnis beendet wurde und ob sich noch Rückzahlungsansprüche (Rückzahlung der hinterlegten Kaution) ergeben.

Ich habe den Vermieter schon 2x an die Beantwortung unter Fristsetzung erinnert, jedoch keine Reaktion. Was kann ich tun???
Janin

#2

28.01.2008, 10:58

ich würde jetzt nochmal den drittschuldner anschreiben und ihn auffordern, dein schreiben zu beantworten und ihm frist setzen mit dem hinweis, wenn er nicht antwortet, dass du drittschuldnerklage erhebst. sollte der vermieter dann immer noch nicht antworten, bleibt dir nur der weg der drittschuldnerklage.
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booo
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#3

28.01.2008, 11:02

:daumen
so würd ich es au machen
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab Bild
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Bino
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#4

28.01.2008, 11:07

:zustimm
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
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#5

28.01.2008, 11:17

Wie meine Vorredner schon sagen, Frist setzen, Klage androhen. Bei fruchtlosem Fristablauf klagen. Manche merken es nicht anders.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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petramaus
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#6

28.01.2008, 11:30

Kann nur noch meinen Vorredner :zustimm
Bild Leben heißt zu lernen wie man fliegt
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Meinungsaustausch ist, wenn man mit seiner Meinung zum Chef geht und mit dessen Meinung zurückkommt
Tippse84

#7

28.01.2008, 11:35

Wir haben z. Zt. auch so einen Experten. Allerdings geht es um Arbeitseinkommen. Forderung anerkannt, danach nichts. Auf Nachfrage, wann denn wohl mit einer ersten Zahlung gerechnet werden könne, bekam ich nur ein schlappes "wiese der Herr XY hat uns gesagt das wäre alles erledigt". Und nun nachdem wir den DS aufgeklärt haben, dass sich eben nicht "alles erledigt" hat, wieder nichts.

Cheffe will jetzt noch ein paar Tage abwarten und dann Drittschuldnerklage...
Andreas

#8

28.01.2008, 12:56

Tippse84, in eurem Fall würde ich mal noch die Gehaltsabrechnungen, deren Herausgabe Ihr hoffentlich in eurem PfÜB mitgepfändet habt, rausvollstrecken, um eine Klage beziffern zu können.

Oder habt Ihr das schon ?
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pasc1976
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#9

28.01.2008, 16:45

:thx für Eure prompten Antworten!!!

Habe die gute Frau nochmal unter Fristsetzung und Androhung einer Klage angeschrieben. Mal schauen ob was passiert....
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booo
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#10

29.01.2008, 08:33

verlangst du da gebühren für die aufforderung?
bitte um hilfe... mein chef meinte nämlich heut, ich soll denen die gebühren draufklatschen, aber kann ich das einfach? hatte ich bisher noch nicht in erwägung gezogen, oder sonst was :oops:

DANKE
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab Bild
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