Forderungsanmeldung bei Inso

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Blub
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#1

28.01.2008, 08:20

Wie lange kann ich denn eine Forderung zur Insolvenztabelle anmelden? Geht das auch dann, wenn schon der Prüfungstermin war?
Renomaus08

#2

28.01.2008, 08:33

Hey,

ja, das geht. Forderungen, die erst nach Ablauf der gerichtlich festgelegten Anmeldefrist angemeldet werden, können unter Umständen ein zusätzliches Prüfungsverfahren erforderlich machen. Die Kosten der zusätzlichen Prüfung hat die säumige Gläubigerin oder der säumige Gläubiger zu tragen (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Die Kosten belaufen sich auf 15 Euro pro Gläubiger.

LG :D
Renomaus08

#3

28.01.2008, 08:34

... und noch ein Nachsatz.

Das ganze heißt dann "nachträgliche Forderungsanmeldung"

:andiearbeit
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Pepsi
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#4

28.01.2008, 08:50

man kann anmelden, bis ääähm wie heißt das noch, bis die Restschuldbefreiung erteilt wurde
Tanja Igel
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#5

28.01.2008, 09:24

Da muß ich Pepsi widersprechen. Man kann anmelden, solange das Insolvenzverfahren als solches läuft, wobei ich gelesen habe, daß der BGH in einer Entscheidung die Anmeldung von Forderungen begrenzt auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung des Verwalters/Treuhänders, daß die Schlußverteilung erfolgen soll, und die Zustimmung des Insolvenzgerichts zur Schlußverteilung. Danach kann nicht mehr angemeldet werden.
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