Hallo zusammen! Hätte da mal eine Frage an die Insolvenz- und ZV-Experten.
Ich soll Rentenanwartschaften pfänden. Allerdings wurde für den Schuldner das Insolvenzverfahren eröffnet. Jetzt frage ich mich, ob das Vollstreckungsverbot auch für die Pfändung solcher Ansprüche greift. Gibt es da evtl. eine Sondervorschrift?
Pfändung von Rentenanwartschaften bei Insolvenz?
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Nur wenn aus einer Neuforderung (nicht Insolvenzforderung) gepfändet werden soll, darf weiter vollstreckt werden. Sonst gilt für alle - Vollstreckungsverbot während des Insolvenzverfahrens. Einzige Ausnahme während des Insolvenzverfahrens: Zwangsversteigerungsantrag/Zwangsverwaltungsantrag (bei schon eingetragener Sicherungshypothek).
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
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siehe dazu §§ 88 und 89 InsO:
http://dejure.org/gesetze/InsO/88.html
http://dejure.org/gesetze/InsO/89.html
http://dejure.org/gesetze/InsO/88.html
http://dejure.org/gesetze/InsO/89.html