Verfasst: 25.01.2008, 14:11
@bob: so ganz eindeutig in der Aussage finde ich das Zitat nicht, andere offenbar auch nicht. Die Grammatik läßt durchaus verschiedene Interpretationen zu.
Unbestritten hat der Eintrag eine Warnfunktion. Andererseits kann nicht Sinn des Eintrags sein, im Einzelfall (!) die Erledigung der Forderungen zu be- oder verhindern. Bei Schuldnern, bei denen diverse Gläubiger das EV-Verfahren betreiben, kommt eine Löschung aus Entgegenkommen ohnehin nicht in Betracht, wäre sinnlos.
Unbestritten hat der Eintrag eine Warnfunktion. Andererseits kann nicht Sinn des Eintrags sein, im Einzelfall (!) die Erledigung der Forderungen zu be- oder verhindern. Bei Schuldnern, bei denen diverse Gläubiger das EV-Verfahren betreiben, kommt eine Löschung aus Entgegenkommen ohnehin nicht in Betracht, wäre sinnlos.