Eintrag im Schuldnerverzeichnis frühzeitig löschen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
HIMI
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#11

25.01.2008, 14:11

@bob: so ganz eindeutig in der Aussage finde ich das Zitat nicht, andere offenbar auch nicht. Die Grammatik läßt durchaus verschiedene Interpretationen zu.

Unbestritten hat der Eintrag eine Warnfunktion. Andererseits kann nicht Sinn des Eintrags sein, im Einzelfall (!) die Erledigung der Forderungen zu be- oder verhindern. Bei Schuldnern, bei denen diverse Gläubiger das EV-Verfahren betreiben, kommt eine Löschung aus Entgegenkommen ohnehin nicht in Betracht, wäre sinnlos.
ich glaub mich knutscht ein Elch
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Alie
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#12

25.01.2008, 15:38

Hm...also klar, ich bin grundsätzlich auch nicht dafür, so etwas zu tun...aber wenn etwas ist, dann haben wir ja auch immer noch die ZV-Sachen und können wieder die Abnahme beantragen. Es ist auch ein Ausnahmefall.

Das ist aber auch gar nicht mein Problem, denn das soll - wenn es überhaupt geht - auf jeden Fall von meinem Chef aus getan werden, da habe ich nix mehr zu sagen ;)

Aber so wie sich das jetzt hier anhört, sind sich alle nicht so einig ob das geht oder? Hat schon mal jemand eine solche Situation gehabt, dass er frühzeitig löschen ließ? Wie würde ich denn so einen Antrag stellen?
LEBE -
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