Guten Morgen zusammen,
ich habe ein kleines Problem.
Ich soll ein ZV in die Schweiz machen. Unser Schuldner ist dort angestellt. Gibt es Besonderheiten oder kann ich es ganz normal machen wie bei jedem ZV.
Lg
Zahlungsverbot in die Schweiz
- Kirschblüte
- Daueraktenbearbeiter(in)
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- Registriert: 19.11.2007, 13:33
- Beruf: Rechtsfachwirt
Hallo tobik,
in der Schweiz musst Du beim Betreibungsamt das sog. Betreibungsverfahren einleiten. Die Schweizer haben dafür ein Formular (musst mal im Internet schauen).
LG Sandy
in der Schweiz musst Du beim Betreibungsamt das sog. Betreibungsverfahren einleiten. Die Schweizer haben dafür ein Formular (musst mal im Internet schauen).
LG Sandy
In der Schweiz läuft das alles etwas anders. Dort gibt es ein sog. Beitreibungsbegehren, das an das Beitreibungsamt der Gemeinde, in der der Schuldner lebt, gerichtet wird. Das Formular gibt es im Internet. Ich hatte es in der Internetseite des Ortes, in dem der Schuldner wohnt, gefunden. Dort gibt es sicherlich auch ein Hinweisblatt. Allerdings kann es auch sein, dass das Beitreibungsbegehren abgelehnt wird, da gem. Art. 67 Abs. 1 SchKG der Gläubiger sich in der Schweiz vertreten lassen muss. Ich habe das Beitreibungsbegehren aber auch schon durchgekriegt. Kommt wohl auf den Sachbearbeiter an. Wenn alles klappt, wird der Schuldner erst zur Zahlung aufgefordet, reagiert er nicht, muss ein Antrag auf Fortsetzung der Beitreibung (Formular ebenfalls im Internet) gestellt werden. Die Vollstreckung erledigt das Amt selbst, bis zur Pfändung von Gehaltsansprüchen.
- schneewittchen1984
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wir hatten auch nen schuldner, der in deutschland gewohnt hat und in der schweiz gearbeitet hat. das geht, der schuldner braucht keinen wohnsitz
in der schweiz. nimm das betreibungsamt der gemeinde in der die arbeitsstelle der schuldner ist.
in der schweiz. nimm das betreibungsamt der gemeinde in der die arbeitsstelle der schuldner ist.
Guck mal hier:
http://www.renowiki.de/Main/Internation ... is-schweiz
Hilft vielleicht auch ein bißchen weiter.
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