Hallo! Wir haben einen ZV-Auftrag gemacht. Der GVZ hat uns die Unterlagen mit dem Hinweis "nicht zu ermitteln" zurückgeschickt. Ich habe nun eine aktuelle anschrift von der Gemeinde bekommen.
Kann ich den GVZ jetzt einfach die neue Anschrift mitteilen und die Unterlagen wieder übsenden?
Danke
erneuter ZV-Auftrag
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ja kannst Du, wenn sich der GVZ in dem gleichen zuständigen Gerichtsbezirk befindet, wie die neue Adresse des Schuldners
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
Besser wäre noch ein neuer Auftrag (unter Anrechnung / Streichung der alten Gebühr) an die GV-Verteilungsstelle des für die neue Anschrift des Schuldners zuständigen Amtsgerichts. Dann wird der Auftrag automatisch dem zuständigen GV zugeleitet.secret72 hat geschrieben:Neuer ZV-Auftrag ohne Gebühr an zuständigen GVZ schicken.
GV Alt hat geschrieben:Besser wäre noch ein neuer Auftrag (unter Anrechnung / Streichung der alten Gebühr) an die GV-Verteilungsstelle des für die neue Anschrift des Schuldners zuständigen Amtsgerichts. Dann wird der Auftrag automatisch dem zuständigen GV zugeleitet.secret72 hat geschrieben:Neuer ZV-Auftrag ohne Gebühr an zuständigen GVZ schicken.
Ist es für den GV dann einfacher, die Forderung zu überorüfen, wenn ich die alte Gebühr rausnehme? Wenn ja, dann mach ich das doch in Zukunft so.
- booo
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das würde mich auch interessieren...
bisher hab ich es so gemacht, dass ich z.b. die zv-gebühr rausgenommen habe, dann die ema-kosten mit aufgenommen hab und dann neuer auftrag mit gebühr..
bisher hab ich es so gemacht, dass ich z.b. die zv-gebühr rausgenommen habe, dann die ema-kosten mit aufgenommen hab und dann neuer auftrag mit gebühr..
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab