erneuter ZV-Auftrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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dieJenny
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#1

24.01.2008, 11:38

Hallo! Wir haben einen ZV-Auftrag gemacht. Der GVZ hat uns die Unterlagen mit dem Hinweis "nicht zu ermitteln" zurückgeschickt. Ich habe nun eine aktuelle anschrift von der Gemeinde bekommen.
Kann ich den GVZ jetzt einfach die neue Anschrift mitteilen und die Unterlagen wieder übsenden?
Danke
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dutzi
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#2

24.01.2008, 11:40

also bei uns wird dann immer noch mal ein neuer ZV-Auftrag gemacht, aber die Gebühren die im Forderungskonto entstehen, werden raus genommen.
Schöne Grüßle Bild

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JonesJess
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#3

24.01.2008, 11:41

ja kannst Du, wenn sich der GVZ in dem gleichen zuständigen Gerichtsbezirk befindet, wie die neue Adresse des Schuldners
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
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dutzi
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#4

24.01.2008, 11:44

ja, das stimmt, wenns wieder im gleichen zuständigen Gerichtsbezirk ist, dann rufen wir da auch einfach nur an
ist bei uns aber eigentlich nie so
Schöne Grüßle Bild

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secret72

#5

24.01.2008, 11:51

Neuer ZV-Auftrag ohne Gebühr an zuständigen GVZ schicken.
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Majo
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#6

24.01.2008, 11:55

würd ich auch machen, schafft auch mehr Übersicht in der Akte
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blackcat
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#7

24.01.2008, 13:32

:zustimm
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#8

25.01.2008, 01:34

secret72 hat geschrieben:Neuer ZV-Auftrag ohne Gebühr an zuständigen GVZ schicken.
Besser wäre noch ein neuer Auftrag (unter Anrechnung / Streichung der alten Gebühr) an die GV-Verteilungsstelle des für die neue Anschrift des Schuldners zuständigen Amtsgerichts. Dann wird der Auftrag automatisch dem zuständigen GV zugeleitet.
secret72

#9

25.01.2008, 09:09

GV Alt hat geschrieben:
secret72 hat geschrieben:Neuer ZV-Auftrag ohne Gebühr an zuständigen GVZ schicken.
Besser wäre noch ein neuer Auftrag (unter Anrechnung / Streichung der alten Gebühr) an die GV-Verteilungsstelle des für die neue Anschrift des Schuldners zuständigen Amtsgerichts. Dann wird der Auftrag automatisch dem zuständigen GV zugeleitet.

Ist es für den GV dann einfacher, die Forderung zu überorüfen, wenn ich die alte Gebühr rausnehme? Wenn ja, dann mach ich das doch in Zukunft so. ;)
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booo
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#10

25.01.2008, 09:12

das würde mich auch interessieren...
bisher hab ich es so gemacht, dass ich z.b. die zv-gebühr rausgenommen habe, dann die ema-kosten mit aufgenommen hab und dann neuer auftrag mit gebühr.. :roll:
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab Bild
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