Pfändung Einkommen aus selbständiger Tätigkeit

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Brillenschlange
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#11

24.01.2008, 13:06

Dann würde ich den Pfüb auf Arbeitseinkommen ergänzen mit folgendem Zusatz: "und sämtliche derzeitigen und zukünftigen Forderungen des Schuldners an den Drittschuldner aufgrund selbständiger Tätigkeit."
Wenn nicht jetzt ... wann dann !!
Brillenschlange
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#12

24.01.2008, 13:08

... und dann noch Grüße an Regensburg aus Landshut!!
:wink2 :wink2
Wenn nicht jetzt ... wann dann !!
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Steffi_1986
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#13

24.01.2008, 14:30

tausend dank Ihr habt mir sehr geholfen. Werde das jetzt auch so mit ruhigen Gewissen machen.

Grüße nach Landshut zurück! :wink1
Liebe Grüße

Steffi_1986
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