Pfändung Einkommen aus selbständiger Tätigkeit
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Dann würde ich den Pfüb auf Arbeitseinkommen ergänzen mit folgendem Zusatz: "und sämtliche derzeitigen und zukünftigen Forderungen des Schuldners an den Drittschuldner aufgrund selbständiger Tätigkeit."
Wenn nicht jetzt ... wann dann !!
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- Forenfachkraft
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... und dann noch Grüße an Regensburg aus Landshut!!
Wenn nicht jetzt ... wann dann !!
- Steffi_1986
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tausend dank Ihr habt mir sehr geholfen. Werde das jetzt auch so mit ruhigen Gewissen machen.
Grüße nach Landshut zurück!
Grüße nach Landshut zurück!
Liebe Grüße
Steffi_1986
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