Pfändung der Einkommenssteuer

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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rosa

#1

24.01.2008, 09:46

guten morgen,

ich habe eine Fragen, ich habe ein VV des Schuldners vorliegen in dem angegeben ist, dass die Rückerstattung der Einkommenssteuer bereits ausgezahlt ist. Ich hatte das übersehen und hatte das Finanzamt als weiteren Drittschuldner aufgenommen.Das Gericht hat dann geschrieben, dass die Jahre für die die Erstattung von Einkommen- und Lohnsteuer gepfändet werden sollen, genau zu bezeichnen sind (siehe auch Stöber Förderungspfändung 14. AUflage RN 489,509)

Als ich das überprüft habe, habe ich erst gesehen, dass er ja angegeben hat, dass "bereits ausgezahlt" also habe ich den Anspruch gegen das FA zurückgenommen, war nicht schlimm, da es weitere Drittschuldner gab und das Verfahren dann einfach weiter laufen konnte.

Jetzt sagt mein Chef, dass ich das nicht hätte tun sollen, da ich ja einfach die Jahre 2009-2020 angeben könnte, dass also dann die Folgejahre gepfändet werden sollen aber das geht doch nicht oder???? Ich meine mich zu erinnern, dass man nicht einfach eine VIELLEICHT MAL IRGENDWANN vorhandene FOrderung pfänden kann....

HILFE!!
Andreas

#2

24.01.2008, 09:52

Steuererstattungsansprüche können nur gepfändet werden, soweit sie bereits entstanden sind. Eine Pfändung für Folgejahre und evtl. entstehende Rückerstattungsansprüche ist nicht möglich.

Du könntest also bspw. jetzt die Rückerstattung für 2007 pfänden, nicht aber für die Zukunft.
rosa

#3

24.01.2008, 09:57

JUHU ich danke Dir!!!! dann kann ich ihm dass jetzt mit mehr Sicherheit verklickern :)
rosa

#4

24.01.2008, 10:20

so sehr gut danke nochmal, hat geklappt, eigentlich rede ich kaum noch mit meinem chef, aber wenn ich weiß dass ich recht habe, springe ich dann halt mal über meinen schatten :) VIELEN DANK nochmal
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