Liebessteuer pfändbar???

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
India
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#11

23.01.2008, 18:04

Ich glaube, da bräuchte man nicht mal einen "Nachtzeitbeschluss", weil es sich ja nicht um eine Whg handelt, sondern um Gewerberäume. Vielleicht kann der GV dann das private mit dem geschäftlichen Teil verbinden ...
Sam29

#12

23.01.2008, 18:14

Ich würde eine ganz normale Kassen bzw. Taschenpfändung vornehmen. Auch wenn er 30 Euro kassiert, glaube ich nicht, dass nicht mehr dahinter steckt, oder wie glaubt Ihr finaziert er sich? Sicherlich werden die wehrten Herren der SChöpfung auch was in dem Laden trinken, also wenn da nichts drinne ist in der Kasse

GV - der arme Kerl - mit Sonderbeschluss hinschicken und fertig.
HIMI
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#13

23.01.2008, 18:47

dummerweise kann der GV in diesem Fall keine Naturalien pfänden + verwerten
ich glaub mich knutscht ein Elch
Sam29

#14

23.01.2008, 19:05

Wieso Naturalien? In einer Kasse sind doch keine Naturalien :lol:
HIMI
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#15

23.01.2008, 19:07

wer redet denn hier von der Kasse.. :riesenspass
ich glaub mich knutscht ein Elch
GV Alt
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#17

23.01.2008, 23:26

pasc1976:
Wenn ich das richtig verstehe kassiert der Schuldner als Bordell-Betreiber das Geld für "die Dienstleistung", zieht Miete und die "Pauschal-Steuer" ab und führt diese an das FiAmt ab (wobei er natürlich die Damen noch für ihre Dienstleistung zu bezahlen hat).

Wenn das so ist, würde ich mit dem zuständigen GV die Möglichkeit zur Durchführung einer Taschenpfändung besprechen (zur richtigen Zeit = zur Nachtzeit; ein "Nachtbeschluß" ist im Geschäftslokal nicht erforderlich). Ein einmaliger Erfolg dürfte u.U. sicher sein (bei einem 2. Versuch wahrscheinlich nicht mehr; Schuldner sind ja nicht doof). - Und wie er das FiAmt bezahlt, ist nicht Sache des GV.
Andreas

#18

24.01.2008, 09:00

Speziell einem Schuldner aus diesem Milieu würde ich allerdings auch zutrauen, schon den ersten Versuch recht erfolgreich zu vereiteln.
HIMI
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#19

24.01.2008, 09:35

@GV Alt: nach Deinen üblichen Postingzeiten hast Du dann doch Zeit... ;-)
ich glaub mich knutscht ein Elch
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pasc1976
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#20

24.01.2008, 11:55

:thx

Vielen lieben Dank für Eure ganzen Antworten und Tips. Werde mal den GV kontaktieren und mit ihm mal die Möglichkeiten einer Taschenpfändung besprechen. Der hat bestimmt auch Spaß bei der Sache... :lol:

LG pasc1976
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