wie gegen Beschluss vorgehen???

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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samara
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#1

22.01.2008, 13:59

Hi Wir haben in einer unterhaltsrechtlichen Sache einen PfÜB erwirkt die ZV eingeleitet. Der Gegner stellte einen Antrag nach § 850 k ZPO. Daraufhin bekamen wir heute einen Beschluss vom AG, wonach die V einstweilen bis zur Entscheidung eingestellt wird, dass die gepfändeten Beträge weder an die Gläubigern (unsere MA) noch an den Schuldner auszuzahlen sind, son der von der DS einzubehalten sind. Ein Betrag in Höhe von 600,00 EUR soll dem Schuldner ausgezahlt werden, damit der notwendige Lebensunterhalt gewährleistet ist.


Der Hintergrund ist folgender - infolge des Unterhaltsprozessses hat unser Schuldner die ARbeit absichtlich "verloren", dies können wir natürlich schlecht nachweisen. Unsere MA meint, dass er im Ausland tätig ist, aber....ER schuldet Unterhalt zwei minderjährigen Kindern - könnte dies unsere Argumentation sein.
Und das wichtigste: Da unsere MA ALGII bekommt, haben wir die ZV an die zuständige Behörde weitergeleitet. Wie sollen wir vorgehen? Bitte, helft mir! :(
Bärchen

#2

22.01.2008, 14:17

den Beschluss kann man mit der Beschwerde anfechten
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Bino
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#3

22.01.2008, 19:23

Ja, kann man, das Problem wird nur sein, dass er bis zur Entscheidung über die Beschwerde das Konto leergeräumt hat.
Mich ärgert das auch immer, wenn ich solche Beschlüsse bekomme. Eine zündende Idee hab ich allerdings auch nicht.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
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Bob

#4

22.01.2008, 19:32

Das Konto räumt bis zur Entscheidung des Vollstreckungsgerichts niemand leer, da niemand an die Gelder rankommt.
samara
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#5

23.01.2008, 08:22

Mein Problem ist hier in erster Linie, dass wir die ZV nicht mehr betreiteb, sondern die Sozialbehörde am Zug ist. Sollten wir dies dem Gericht mitteilen???
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GabiP.
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#6

23.01.2008, 09:23

Setzt Euch am besten sofort mit der Behörde in Verbindung und schickt denen den Beschluss (oder laßt Eure Mandanten hingehen und abgeben) und teilt dem Bericht die zuständige Stelle mit. Da evtl. Fristen laufen bitte wirklich sofort.

Ihr könnt im Moment ja gar nichts machen. Der Titel dürfte beim Amt sein und zahlen wird Euch ohne weiteren Auftrag das auch keiner.

Ganz davon abgesehen (das soll jetzt nicht Schuldnerfreundlich sein), alles was über 600 Euro geht wird erst mal gesperrt bis zur Entscheidung und dem Schuldner muss was zum Leben bleiben.
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Bino
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#7

23.01.2008, 10:55

Stimmt, war blöd formuliert. Wenn die Beschwerde erstmal da ist, kommt natürlich keiner heran.
Aber wir erhalten diese Entscheidungen, dass der Betrag freizugeben war, zur "ggf. Stellungnahme". Das Konto wird also leer sein, bevor die Beschwerde bei Gericht ist.

----
Ich muss nochmal nachträglich ergänzen, dass ich auch überlesen habe, dass hier bereits eingestellt wurde. Ich war davon ausgegangen, dass vorab nur ein Betrag freigegeben wurde.
Manchmal sollte man doch etwas sorgfältiger lesen :? :D :patsch ich wollte niemanden verwirren, was mir aber sicher gut gelungen ist.
Zuletzt geändert von Bino am 23.01.2008, 11:13, insgesamt 1-mal geändert.
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#8

23.01.2008, 11:02

Ich versteh´s jetzt nicht wirklich (von der Leitung runterhupf)

Beispielhaft:

Es waren bei Pfändung ca. 1000,00 auf dem Konto - die sind erst mal komplett gesperrt

Sch. stellt Antrag auf 850 k - Gericht gibt ihm zum Leben 600,00 frei.

Über diese 600,00 und auch nur über diese gibt die Bank das Konto frei. Die restlichen 400,00 muss die Bank vorab einbehalten!

Dann könnt Ihr - oder das Amt - immer noch Beschwerde einlegen und wenigstens die 400,00 rausholen.

Wenn natürlich davor schon weniger wie 600,00 drauf waren, ists leider aus.
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#9

23.01.2008, 11:15

@gabi, hab meinen Beitrag vor Dir nochmal ergänzt. Hab nicht richtig gelesen, sorry.
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