eiliger Pfüb! Brauche schnell Hilfe!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Kichererbse
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#11

22.01.2008, 10:55

Ja, aber wir sind doch hier besser als jedes Buch!
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monk
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#12

22.01.2008, 11:24

:zustimm

Ich habe hier schon viele Anregungen mitnehmen können.
Mancher wartet bis die Zeit sich wandelt, mancher andere
sieht die Chance und handelt!
Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!
_steffi_

#13

22.01.2008, 11:27

@broymi
Stimmt. Bücher sind graue Theorie, hier sind Leute die Ahnung haben.
Stefanie 211080
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#14

22.01.2008, 11:35

Wollte keinem zu nahe treten. Hab ja auch nie das Gegenteil behauptet.
Grummel
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Kichererbse
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#15

22.01.2008, 11:40

Oh, nö nicht grummeln. Haben doch alle keinen Schlips an, auf den man treten kann. :wink1
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_steffi_

#16

22.01.2008, 11:40

@Stefanie
Hab ich auch nicht so aufgefasst, nur, sollte dich einmal dein Buch verlassen bzw. nur Sachen drinstehen, die dich nicht interessieren... schau bei uns rein....
:erklaer
GV Alt
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#17

23.01.2008, 01:35

broymi hat geschrieben:Jepp, alles einfache Abschriften, so wie die Stefanie das geschrieben hat. Mach ich auch immer so. Nur bei VZV´s werden zwei begl. Abschr. rangemacht, sonst kostet der GVZ mehr, weil er beglaubigen muss.
PfÜB-Abschriften waren hier schon oft ein Thema. Es reichen insgesamt 4 Ausdrucke (was die meisten hier wissen):

1x Original für's Gericht
1x Ausfertigung für den Gläubiger (kommt mit den Zust.-Nachweisen zurück an Gläubiger)
1x Abschrift für den Dr.-Schuldner (+ für jeden weiteren Dr.-Schuldner 1x mehr!)
1x Abschrift für den Schuldner (bei Gesamtschuldnern jeweils 1x mehr!)


Wenn bei VZV begl. Abschriften "rangemacht" werden, tut es uns GV's jedesmal weh!
Der GV berechnet pro Seite 50 Cent. Auf diese "Einnahme" ist er zur Unterhaltung seines Bürobetriebes mit angewiesen. - Sei es ihm doch gegönnt!

:nacht
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Kichererbse
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#18

23.01.2008, 09:48

Wenn bei VZV begl. Abschriften "rangemacht" werden, tut es uns GV's jedesmal weh!
Ick weeß, aber erklär das mal meinem Chef. Der hat das aus einem Seminar mitgebracht und das ist jetzt nunmal Pflicht. Ich hab da so einen "Spicker" am Kopierer, dass ich das gar nicht vergesse.

I.Ü. nun: GUTEN MORGEN
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XD
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#19

23.01.2008, 10:05

ich hab noch´n tipp: wenn der pfüb eilig ist, machste eine notiz dran mit "fristablauf nach § 845 ZPO droht"
sollte man nicht bei jeden pfüb machen, aber hin und wieder, wenns schnell gehen soll, kann man das schon mal machen...
Montags fühl ich mich wie Robinson Crusoe auf einer einsamen Insel:
Ich warte auf Freitag... :wecker
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Bis später ;)
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