Zweitaufertigung VB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
SabrinaK
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#1

21.01.2008, 17:27

Hallo Ihr Lieben,
ich habe folgendes Problem: MEin VB ist auf dem Weg von GV zum Gericht abhanden gekommen. Nun muss ich einen neue beantragen. Wie gehts? ICh hab keine Ahnung. HILFE!
ReNoRT
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#2

21.01.2008, 17:33

Keine Panik, schreib das Gericht an und begründe die Beantragung der Zweitausfertigung. Ich glaube es fallen 15 Euro GGK an - bin mir aber nicht ganz sicher. Schreibst halt einfach hin, dass se dir die Auslagen in Rechnung stellen sollen

Ist halt ein Akt mit der Begründung warum und wieso, aber sonst dürftest Du kein Problem haben
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StineP

#3

21.01.2008, 17:36

Genau.

Bei mir hat mal ne GV den Titel vermölt.. Einfach ans Gericht:

wird beantragt, eine zweite Ausfertigung des ... (genaue Bezeichnung des Titels) zu erteilen.

Begründung:

.....

gez. Rechtsanwalt

Die Gerichtskosten in Höhe von 15,00 € werden hierneben per Verrechnungsscheck oder was auch immer verrichtet
JonesJess
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#4

21.01.2008, 17:36

:zustimm
wenn du es so begründest, gibt es keine Probleme.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
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tobik9
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#5

21.01.2008, 17:36

Hallo,

mir ist das Selbe passiert, habe es so formuliert.

wird beantragt, eine zweite Ausfertigung des Vollstreckungsbescheides des Amtsgerichts Mustergericht vom 16.10.2007 zum Geschäftszeichen 0000000000 zu erteilen.

Der Vollstreckungsbescheid sollte uns per Post zu gegangen sein. Der Titel ist jedoch nicht auffindbar. Dies wird anwaltlich versichert. Weder die Gläubigerin noch die Prozessbevoll-mächtigte befindet sich im Besitz des Titels, so dass eine zweite vollstreckbare Ausfertigung beantragt wird.

Es ist davon auszugehen, dass die Unterlagen auf dem Postwege verloren gegangen sind. Zahlungen erfolgten nicht.

Entstehende Kosten bitten wir uns aufzugeben.
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parafa
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#6

21.01.2008, 17:37

Reicht eigentlich wenn Du die Begründung im Prinzip (nur bürokratischer ;-)) so schreibst wie oben.

Ist gar kein Akt. Geht Ratz-fatz
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tobik9
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#7

21.01.2008, 17:38

:zustimm @parafa
HIMI
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#8

21.01.2008, 18:04

wenn Du ein Schreiben des GVs hast, daß Dir vom GV den Verlust des Titels bestätigt, dann füge das bei.
ich glaub mich knutscht ein Elch
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13
NORTHERN DINO
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...ist hier unabkömmlich !
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#9

21.01.2008, 18:14

HIMI hat geschrieben:wenn Du ein Schreiben des GVs hast, daß Dir vom GV den Verlust des Titels bestätigt, dann füge das bei.
Das ist eine einfache und sichere Methode, um den Verlust glaubhaft zu machen. Der Antrag wird bei dem Mahngericht gestellt, das den VB erlassen hat. Die Chose ist völlig unkompliziert.
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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Jupp03/11

#10

21.01.2008, 18:19

Forderungskonto beilegen und sagen, dass keine Zahlung -oder welche Zahlungen- erfolgt sind.
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