Hallo Ihr Lieben,
ich habe folgendes Problem: MEin VB ist auf dem Weg von GV zum Gericht abhanden gekommen. Nun muss ich einen neue beantragen. Wie gehts? ICh hab keine Ahnung. HILFE!
Zweitaufertigung VB
Keine Panik, schreib das Gericht an und begründe die Beantragung der Zweitausfertigung. Ich glaube es fallen 15 Euro GGK an - bin mir aber nicht ganz sicher. Schreibst halt einfach hin, dass se dir die Auslagen in Rechnung stellen sollen
Ist halt ein Akt mit der Begründung warum und wieso, aber sonst dürftest Du kein Problem haben
Ist halt ein Akt mit der Begründung warum und wieso, aber sonst dürftest Du kein Problem haben
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Genau.
Bei mir hat mal ne GV den Titel vermölt.. Einfach ans Gericht:
wird beantragt, eine zweite Ausfertigung des ... (genaue Bezeichnung des Titels) zu erteilen.
Begründung:
.....
gez. Rechtsanwalt
Die Gerichtskosten in Höhe von 15,00 € werden hierneben per Verrechnungsscheck oder was auch immer verrichtet
Bei mir hat mal ne GV den Titel vermölt.. Einfach ans Gericht:
wird beantragt, eine zweite Ausfertigung des ... (genaue Bezeichnung des Titels) zu erteilen.
Begründung:
.....
gez. Rechtsanwalt
Die Gerichtskosten in Höhe von 15,00 € werden hierneben per Verrechnungsscheck oder was auch immer verrichtet
- tobik9
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Hallo,
mir ist das Selbe passiert, habe es so formuliert.
wird beantragt, eine zweite Ausfertigung des Vollstreckungsbescheides des Amtsgerichts Mustergericht vom 16.10.2007 zum Geschäftszeichen 0000000000 zu erteilen.
Der Vollstreckungsbescheid sollte uns per Post zu gegangen sein. Der Titel ist jedoch nicht auffindbar. Dies wird anwaltlich versichert. Weder die Gläubigerin noch die Prozessbevoll-mächtigte befindet sich im Besitz des Titels, so dass eine zweite vollstreckbare Ausfertigung beantragt wird.
Es ist davon auszugehen, dass die Unterlagen auf dem Postwege verloren gegangen sind. Zahlungen erfolgten nicht.
Entstehende Kosten bitten wir uns aufzugeben.
mir ist das Selbe passiert, habe es so formuliert.
wird beantragt, eine zweite Ausfertigung des Vollstreckungsbescheides des Amtsgerichts Mustergericht vom 16.10.2007 zum Geschäftszeichen 0000000000 zu erteilen.
Der Vollstreckungsbescheid sollte uns per Post zu gegangen sein. Der Titel ist jedoch nicht auffindbar. Dies wird anwaltlich versichert. Weder die Gläubigerin noch die Prozessbevoll-mächtigte befindet sich im Besitz des Titels, so dass eine zweite vollstreckbare Ausfertigung beantragt wird.
Es ist davon auszugehen, dass die Unterlagen auf dem Postwege verloren gegangen sind. Zahlungen erfolgten nicht.
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- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 02.04.2006, 21:36
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Das ist eine einfache und sichere Methode, um den Verlust glaubhaft zu machen. Der Antrag wird bei dem Mahngericht gestellt, das den VB erlassen hat. Die Chose ist völlig unkompliziert.HIMI hat geschrieben:wenn Du ein Schreiben des GVs hast, daß Dir vom GV den Verlust des Titels bestätigt, dann füge das bei.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
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Forderungskonto beilegen und sagen, dass keine Zahlung -oder welche Zahlungen- erfolgt sind.