Kosten für die Erteilung eines Vermögensverzeichnisses

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
Limette
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 70
Registriert: 16.10.2006, 17:18
Wohnort: Schleswig-Holstein
Kontaktdaten:

#1

21.01.2008, 10:40

Hallo Leute!
Wir haben gegen unseren Mdten (wg eigener Gebührenrechnung) einen ZV-Auftrag + Antrag auf Abgabe der EV zustellen lassen.
Nun bekommen wir vom Gericht eine Mitteilung:
es wird gebeten 15,00 zu überweisen für die Erteilung einer Abschrift des Vermögensverzeichnisses.

Was ist wenn wir kein Vermögensverzeichnis mehr haben wollen und die Sache nicht mehr verfolgen wollen
(da wir nun wissen, dass eher kein Geld von unserem Mdt mehr bekommen), müssen wir trotzdem die 15,00 Euro überweisen?
Wie verhält man sich nun? Ich hatte noch nie so einen Fall gehabt. :?
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#2

21.01.2008, 10:43

Die 15,00 fallen nur an, wenn Ihr die Abschrift des Vermögesverzeichnisses wirklich haben wollt. Wenn das nicht der Fall ist, würde ich einfach dem Vollstreckungsgericht schreiben, dass sich die Sache erledigt hat und die bitte den Titel zurückschicken sollen.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Benutzeravatar
Limette
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 70
Registriert: 16.10.2006, 17:18
Wohnort: Schleswig-Holstein
Kontaktdaten:

#3

21.01.2008, 10:50

sie haben uns den Titel mit unserem ZV-Auftrag der Mitteilung beigefügt.
Also dann müssen nichts mehr machen (?) ignorieren und die Akte ablegen...
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#4

21.01.2008, 10:54

Jup - würde ich jedenfalls so machen. :-)
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Benutzeravatar
Limette
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 70
Registriert: 16.10.2006, 17:18
Wohnort: Schleswig-Holstein
Kontaktdaten:

#5

21.01.2008, 11:03

Danke für die schnelle Antwort! :D
Benutzeravatar
Grummelinchen
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 256
Registriert: 26.06.2007, 11:42
Beruf: ReFa - Pfändungsbearbeiterin
Wohnort: Weimar

#6

22.01.2008, 12:11

Smilie hat geschrieben:Jup - würde ich jedenfalls so machen. :-)
Ich auch... :D
Bild Liebe Grüße! Grummelinchen
Kathrin
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 362
Registriert: 25.01.2007, 16:38
Beruf: ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Rülzheim, bei Landau

#7

22.01.2008, 12:33

Die Kosten entstehen, sobald der Antrag auf Abschrift aus dem VV gestellt wurde. Sollte das bei euch im ZV-/EV-Antrag mit drin stehen, fallen auch die 15 € an, und Ihr müsst das zahlen. Hab das mal durchexerziert und das Gericht hat mir dazu irgend einen Paragraphen geschrieben... Nur zur Info.
Frauen müssen nicht klug sondern schön sein, denn Männer können besser sehen als denken!
HIMI
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1949
Registriert: 13.09.2007, 19:27
Wohnort: Frankfurt am Main

#8

22.01.2008, 13:04

genau, schau mal in euren Antrag, was Ihr da genau beantragt habt.

Es könnte auch sein, daß der GV in div. SAche auf einen Schlag die EV abgenommen hat und den Sums dem Gericht zur Weiterverteilung an die diversen Gläubiger übergeben hat, das kommt gelegentlich vor. In dem Fall müßtet Ihr eine entsprechende Mitteilung des GVs haben.
ich glaub mich knutscht ein Elch
GV Alt
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 483
Registriert: 06.04.2006, 01:20
Wohnort: NRW

#9

23.01.2008, 01:03

@HIMI und allgemein:

Wenn der GV in div. Sachen "auf einen Schlag" die EV abgenommen hat, erhalten alle Gläubiger direkt vom GV eine Abschrift des beschworenen Verm.-Verzeichnisses. - Dieser "Service" ist in der Gebühr für die EV-Abnahme (KV 260 = 30,00 €) bereits enthalten.

Im vorliegenden Fall hat "Limette" einen Kombi-Auftrag eingereicht + für den Fall, daß der Schuldner die EV bereits abgegeben hat, eine Abschrift des VV beantragt (was in den meisten Kombi-Aufträgen der Fall ist).

In diesem Fall leitet der GV (nach Erledigung des ZV-Auftrages; den EV-Antrag stellt er gebührenfrei ein) den Antrag auf Erteilung einer Abschrift des VV an das Vollstr.-Gericht weiter.

Der Antrag auf VV ist somit bereits gestellt. Das Gericht berechnet / erhebt die Kosten für die Beantragung des VV in Höhe von 15,00 €. Meines Erachtens also "nix mehr" mit Rücknahme des Antrages.
Gast

#10

23.01.2008, 19:22

Die Gebühr von 15 Euro entsteht mit Antrag auf Übersendung des Vermögensverzeichnisses. In unserem Kombi-Auftrag habe ich diesen Passus gelöscht weil es nichts bringt, sich ein fast 3-Jahre altes Vermögensverzeichnis zusenden zu lassen. Lieber gleich nach Ablauf der Frist eine neue EV beantragen.
Antworten