Muster für Pfändung Rückabtretung der Rückgewähransprüche

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Anton79
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1147
Registriert: 19.08.2006, 13:18
Wohnort: Kreis Unna

#1

20.01.2008, 13:26

Hallo, benötige dringend ein Muster für eine Pfändung der Rückabtretung der Rückgewähransprüche.

kann jemand helfen`?
Benutzeravatar
Schlaubi wieder da
Forenfachkraft
Beiträge: 124
Registriert: 07.09.2010, 11:14
Beruf: nach 18 Jahren RA-Kanzlei nun in der sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung einer kirchlichen Einrichtung
Software: Andere
Wohnort: Bramborg

#2

20.01.2008, 13:31

Du musst in den PfÜB den Antrag auf Herausgabe der Abtretungsvereinbarung mit einfügen. Immerhin willst Du doch prüfen, ob die Abtretung überhaupt wirksam ist.

"Gepfändet wird die zur Zeit bestehende, angeblich abgetretene Forderung des Schuldners gegenüber ...... wirksam ab dem Zeitpunkt der Rückabtretung der abgetretenen Ansprüche.
Weiterhin wird gepfändet das angeblich bsetehende Anwartschaftsrecht des Schuldners, dass dieser durch Befriedigung der Institution wieder Inhaber der von der Institution zur Sicherung des Vertrages abgetretenen Forderung gegen den Drittschuldner wird."......
Geldmangel ist die Wurzel allen Übels.

Es gibt einen Sinn für die Moral, und es gibt einen Sinn für die Unmoral. Die Geschichte lehrt uns, dass der Sinn für die Moral uns befähigt, das Moralische zu erkennen und zu meiden, und dass der Sinn für die Unmoral uns befähigt, das Unmoralische zu erkennen und zu genießen.
Anton79
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1147
Registriert: 19.08.2006, 13:18
Wohnort: Kreis Unna

#3

20.01.2008, 15:23

hi Schlaubi, ganz lieben dank erstmal.

ich weiß gar nicht ob eine abtretung überhaupt existiert. ich nehme es aber an, weil es oft so ist. wäre der herausgabeantrag dann gem. § 836 III ZPO? also so dass der Schuldner die abtretungsurkunde herauszugeben hätte? ich müßte doch dann die abtretungserklärung genauer bezeichnen oder? also, ich weiß ja z.B. das datum garnicht.

ich weiß nicht, ob dein muster so 1000 pro das richtige ist. ich brauche es für folgenden fall:

Es gibt einen nachrangigen Grundschuldgläubiger. Üblicherweise haben sich diese nachrangigen GS-Gläubiger die Rückgewährsansprüche bereits abtreten lassen, so daß die Pfändung des Rückgewärsanspruchs gegen den erstrangigen Grundschuldgläubiger (zunächst) ins Leere geht. Dies will ich mit der Pfändung der Ansprüche auf Rückabtretung der Rückgewähransprüche bei den Nachranggläubiger verhindern.

Müßte ich wenn der erstrangige Grundschuldgläubiger die Grünbank ist und der Nachrangige Grundschuldgläubiger die XX Bank ist dein Antrag folgendermaßen stellen?:

"Gepfändet wird die zur Zeit bestehende, angeblich abgetretene Forderung des Schuldners gegenüber der XX-Bank auf Rückabtretung sämtlicher abgetretenen Rückgewähransprüche.

Das nachfolgende von dir versteh ich nicht ganz.

Woher ist das genau? welche Quelle? sind da kommentare zu?

Weiterhin wird gepfändet das angeblich bsetehende Anwartschaftsrecht des Schuldners, dass dieser durch Befriedigung der Institution wieder Inhaber der von der Institution zur Sicherung des Vertrages abgetretenen Forderung gegen den Drittschuldner wird."......
Anton79
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1147
Registriert: 19.08.2006, 13:18
Wohnort: Kreis Unna

#4

20.01.2008, 15:50

verbessert: so richtig:

Müßte ich wenn der erstrangige Grundschuldgläubiger die Grünbank ist und der Nachrangige Grundschuldgläubiger die XX Bank ist dein Antrag folgendermaßen stellen?:

Müßte ich wenn der erstrangige Grundschuldgläubiger die Grünbank ist und der Nachrangige Grundschuldgläubiger die XX Bank ist den Antrag folgendermaßen stellen?:

Gepfändet wird das angeblich bestehende Anwartschaftsrecht des Schuldners, dass dieser durch Befriedigung der Grünbank wieder Inhaber der an XX Bank zur Sicherung des Vertrages abgetretenen Forderungen, insbesondere sämtlicher Rückgewähransprüche gegen den Grün-Bank wird."
Anton79
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1147
Registriert: 19.08.2006, 13:18
Wohnort: Kreis Unna

#5

20.01.2008, 20:47

hallo schlaubi, bist du noch da?
Gast

#6

21.01.2008, 09:34

Also ich fand das schon so i.O., wie ich es geschrieben hatte. Ok, für die Institution kann man noch erklärlich die Namen der Bank einsetzen, aber ansonsten ...?
Die Institution in diesem Antrag ist als Sicherungsnehmerin (Abtretungsempfängerin) Drittschuldnerin. Beantrage diesen Antrag in Deinem Pfüb gleich mit.

Bei Abtretung von Grundstücksrechten des Schuldners an seine Bank kann die Rückabtretung gepfändet werden und man steht - sobald der Abtretungsempfänger (die Bank) befriedigt ist - an nächster Stelle vor den anderen pfändenden Gläubigern, die eigentlich vor Dir gepfändet haben. Dieser Rückgewähranspruch entsteht mit der vollständigen Begleichung der gesicherten Forderungen (z. B. Grundstücksraten) an die Bank, da mit dieser Befriedigung der Sicherungszweck der gesicherten Forderung entfällt. Ist die gesicherte Forderung nämlich vollständig beglichen, besitzt der Schuldner einen Rückgewähranspruch gegen die Bank (Abtretungsempfänger), den Du als jetztiger Gläubiger mit pfänden kannst und somit im Rang vor den anderen Gläubigern stehst.

TIPP: Füge in den Pfüb den Antrag auf Herausgabe der Abretungsvereinbarung mit ein. Immerhin willst Du doch prüfen, ob die Abtretung überhaupt wirksam ist.

Ich nutze meine Büro"Bibel" Der Große Halt 2007/2008 geschrieben von Konstanze Halt vom FM-Verlag die 7. Auflage alias "Die Praxis der Rechtsanwalts-Sekretärin- (ca. 100,00 €)
Anton79
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1147
Registriert: 19.08.2006, 13:18
Wohnort: Kreis Unna

#7

21.01.2008, 13:42

aber ist dies nicht zu unbestimmt? es steht ja garnicht drin, dass es sich um rückgewäransprüche aus einer grundschuld handelt
Anton79
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1147
Registriert: 19.08.2006, 13:18
Wohnort: Kreis Unna

#8

21.01.2008, 13:50

da wo du die ....... pünktchen gemacht hast, kommt da der erstrangige Grundschuldgläubiger rein oder der 2.rangige? ich meine der 2rangige oder?
Gast

#9

21.01.2008, 14:24

Hui...sooft habe ich das auch noch nicht gemacht... Ja, ich denke auch die 2rangige Bank.
Anton79
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1147
Registriert: 19.08.2006, 13:18
Wohnort: Kreis Unna

#10

21.01.2008, 14:31

du hast post
Antworten