Verbraucherinsolvenz

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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§line§
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#1

20.01.2008, 12:18

Hallo liebe Foris,

ich habe letztes Jahr im Juni meine Ausbildung beendet und war seitdem Arbeitssuchend (da es hier sehr schlecht aussieht mit Arbeit). Habe nun in meinem Beruf eine Stelle gefunden ab 01.02.2008. Neben den "normalen" Tätigkeiten der Rechtsanwaltsfachangestellten soll ich nach Einarbeitung die Verbraucherinsolvenz bearbeiten/verwalten.
Nun wollte ich mich vorher schon mal darüber informieren. (Ablauf etc.) Leider finde ich im Internet nicht sehr viel und in meinen Schulunterlagen wurde das Thema nur kurz angeschnitten. In meinen Bücher (Fachkunde für die Rechtsanwaltspraxis [Schulbuch] und die Prüfung der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten) wird die Verbraucherinsolvenz nicht erwähnt. :(

Auch wenn ich ausreichend eingearbeitet werde, wollte ich schon vorher ein bisschen darüber erfahren.

Hoffe, ihr könnt mir helfen.

Viele liebe Grüße :wink2

Line
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Sonne
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#2

20.01.2008, 12:30

Puh, also ich habe auch mal kurz in den Bereich reinschnuppern dürfen.

Meine bescheidene Aufgabe lag darin, dass ich Leitz-Ordnerweise unbezahlte Rechnungen in Datenformulare eingeben musste. Danach sah man dann den aktuellen Schuldenstand und je nach Einkommen wurde dann ein Schuldenbereinigungsplan erstellt. Meist waren das auch sogenannte "Nullpläne", weil die Schuldner vielleicht nur Hartz IV haben. Dann wurden alle Gläubiger angeschrieben, je nachdem, was der Schuldner noch zur Verfügung hatte mit der Möglichkeit auf Vergleich oder nur zur Kenntnis, dass dann womöglich ein gerichtliches Insolvenzverfahren eröffnet wird. Das gerichtliche Insolvenzverfahren ist dann eine sogenannte "Wohlverhaltensphase" für den Schuldner. Die dauerte damals 7 Jahre aber ich glaube das sind nun 8?!?

Das sind noch die Brocken, die mir bekannt sind. Bitte korrigere mich wer, wenn ich Mist erzählt haben sollte :)
StineP

#3

20.01.2008, 12:39

Erst mal fang mal da an... Was du alles wissen musst und willst, ergibt sich nachher sowieso erst während der Arbeit. Mach dich nicht vorher schon verrückt.

Warts ab und dann lass dir vor Ort Unklarheiten erklären. Sicher wirst du nicht ins kalte Wasser geworfen, schließlich war deinem neuen Arbeitgeber deine Arbeitslosigkeit bekannt. Hätten die jemanden mit Fachwissen gewollt, hätten sie jemanden eingestellt mit eben diesen Voraussetzungen. Deshalb wirkt es für mich so, als würdest du dort auch vernünftig eingearbeitet werden.

Viel Glück und ach ja: Herzlich willkommen hier.
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#4

20.01.2008, 12:47

also ich kanns schon verstehen das sie wissen will was auf sie zukommt, allerdings bei der Lage würd mirs dann wohl egal sein müssen..

also das kommt darauf an, ob du den Antrag bearbeiten sollst, also ausfüllen mit dem schuldner und evtl. ein vorger. Schuldenbereinigungsplan aufstellen oder das was der Insolvenzverwalter später macht, das eigentliche Inso-Verfahren bearbeiten

ich persönlich kann dir allerdings auch nichts wirklich dazu sagen, da wir das nicht machen
Gast

#5

20.01.2008, 12:52

Hallo,

mir wurde noch während meiner Ausbildung der gesamte Bereich der Insolvenzen anvertraut. Ist nicht schlimm, aber sehr arbeitsintensiv. Ab Juli diesen Jahres gibt es eine Gesetzesänderung, die das Verfahren der Verbraucherinsolvenzen betrifft. Es wird vereinfacht. Auf den Seiten des BJM gibt es Broschüren zu downloaden.
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#6

20.01.2008, 15:55

Hallo,

vielen Dank für die vielen Antworten.

Ich denke, dass ich mir erst mal keine großen Gedanken machen soll.
Werde mir die Broschüren mal downloaden und mir das mal ansehen.

Vielen Dank nochmal.

Viele liebe Grüße

line
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