Vermögensverzeichnis, kann ich da ZV trotzdem einleiten???

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Suza
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#1

18.01.2008, 16:20

Hallo!

Hab eine Frage zu ZV:

Unser Gegner hat die eidesstattliche Versicherung abgegeben. Jetzt hat er aber Guthabenskonto. Was kann ich da machen???

Danke vorab :-)
Lotte
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#2

18.01.2008, 16:28

Hy Suza,

also wir haben immer trotz E. V. mit Pfüb vollstreckt. Das geht. Einfach das Konto pfänden. Das ist immer das beste Druckmittel. Dann können die Schuldner manchmal plötzlich sogar Raten zahlen nur damit Du Ihnen das Konto wieder freigibst :D
StineP

#3

18.01.2008, 16:31

Kann mich nur anschließen.

Pfüb kannst du trotzdem machen. Schließlich erfährt man durch die eV ja oft erst von Banken oder Arbeitgebern.
Suza
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#4

18.01.2008, 16:31

Ok ja habe ich mir auch schon gedacht.

Wen trage ich als Drittschuldner ein???
Andreas

#5

18.01.2008, 16:31

Das Vermögensverzeichnis ist doch gerade dazu da, Pfändungsmöglichkeiten zu finden; die Aussage, "trotz E.V. mit PfÜB vollstreckt", finde ich daher etwas komisch :wink:

Natürlich vollstreckt (pfändet) man gerade aufgrund der Angaben in der EV.

Also, wie von Lotte schon richtig gesagt:

Sofort Kontenpfändung, am besten mit Zahlungsverboten, raus, damit's schnell im Geldbeutel des Schuldners ankommt.
Andreas

#6

18.01.2008, 16:31

Suza, die Bank natürlich - die ist Drittschuldnerin :wink:
Suza
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#7

18.01.2008, 16:33

OK supi, danke euch nochmal....

Noch ne kurz Frage: Soll ich jetzt PfÜB machen oder Vorläufiges Zahlungsvebot? Was ist besser?
mellimaus
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#8

18.01.2008, 16:36

Na wenn dann beides. VZV "sperrt" ja nur das Konto und mit Pfüb bekommst du das Geld vom Drittschuldner - sofern welches drauf is.
Du bist immer gut, nur du weißt es nicht.
Suza
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#9

18.01.2008, 16:37

Soll ich dann beide Aufträge einzeln machen und dann zusammen rausschicken??? Oder wie macht ihr das???
Andreas

#10

18.01.2008, 16:38

Man schickt ein vorläufiges Zahlungsverbot raus und beantragt zeitgleich den PfÜB-Erlaß.

Das Zahlungsverbot ist ja nur eine Rangsicherungsmaßnahme, also eine vorbereitende Maßnahme, zur eigentlichen Pfändung.
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