Hallo!
Hab eine Frage zu ZV:
Unser Gegner hat die eidesstattliche Versicherung abgegeben. Jetzt hat er aber Guthabenskonto. Was kann ich da machen???
Danke vorab
Vermögensverzeichnis, kann ich da ZV trotzdem einleiten???
Hy Suza,
also wir haben immer trotz E. V. mit Pfüb vollstreckt. Das geht. Einfach das Konto pfänden. Das ist immer das beste Druckmittel. Dann können die Schuldner manchmal plötzlich sogar Raten zahlen nur damit Du Ihnen das Konto wieder freigibst
also wir haben immer trotz E. V. mit Pfüb vollstreckt. Das geht. Einfach das Konto pfänden. Das ist immer das beste Druckmittel. Dann können die Schuldner manchmal plötzlich sogar Raten zahlen nur damit Du Ihnen das Konto wieder freigibst
Kann mich nur anschließen.
Pfüb kannst du trotzdem machen. Schließlich erfährt man durch die eV ja oft erst von Banken oder Arbeitgebern.
Pfüb kannst du trotzdem machen. Schließlich erfährt man durch die eV ja oft erst von Banken oder Arbeitgebern.
Das Vermögensverzeichnis ist doch gerade dazu da, Pfändungsmöglichkeiten zu finden; die Aussage, "trotz E.V. mit PfÜB vollstreckt", finde ich daher etwas komisch
Natürlich vollstreckt (pfändet) man gerade aufgrund der Angaben in der EV.
Also, wie von Lotte schon richtig gesagt:
Sofort Kontenpfändung, am besten mit Zahlungsverboten, raus, damit's schnell im Geldbeutel des Schuldners ankommt.
Natürlich vollstreckt (pfändet) man gerade aufgrund der Angaben in der EV.
Also, wie von Lotte schon richtig gesagt:
Sofort Kontenpfändung, am besten mit Zahlungsverboten, raus, damit's schnell im Geldbeutel des Schuldners ankommt.
Man schickt ein vorläufiges Zahlungsverbot raus und beantragt zeitgleich den PfÜB-Erlaß.
Das Zahlungsverbot ist ja nur eine Rangsicherungsmaßnahme, also eine vorbereitende Maßnahme, zur eigentlichen Pfändung.
Das Zahlungsverbot ist ja nur eine Rangsicherungsmaßnahme, also eine vorbereitende Maßnahme, zur eigentlichen Pfändung.