Das Problem ist nur, dass der Schuldner ganz schön was auf dem Kerbholz hat (Ebay-Betrug in größerem Rahmen). Ich habe mit Mühe und Not das Konto herausbekommen. Außerdem gibt es auch noch viele andere Gläubiger... Über die Kontopfändung kam erst heraus, dass der Gute auch noch einen Job hat. Ich konnte aber leider nicht abwarten, dass mir irgend ein anderer Gläubiger in Sachen Lohnpfändung zuvorkommt und dann kommt auf dem Konto gar nichts mehr an und ich stehe dann dumm da. Ich weiß auch nicht, wie lange der Typ noch dort arbeitet. Der wird auch schon von der Polizei gesucht (s.o.).
Ich finde es an und für sich auch unnötig, die beiden Maßnahmen fast gleichzeitig zu ergreifen, aber da wir leider in diesem Fall nicht nur einen Gläubiger haben, sondern an die 50 muss ich doch alles daran setzen, dass mir keiner zuvorkommt. Wenn die anderen alle das Gehalt pfänden, dann stehe ich doch dumm da und muss dem Mandanten erklären, warum wir das nicht gemacht haben und er sich nun hinten in der Schlange anstellen muss.
Wann ist ein PfÜB nach Zahlung freizugeben?
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
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Gut gemacht Smilie. Die Pfändung auf das Gehalt kannst Du ja immer noch ruhend stellend, wenn Du magst bzw. wenn kein Geld mehr vom Konto kommt. Den Rang behältst Du ja trotzdem. Aber: RUHEND stellen, nicht zurücknehmen.