Hallo zusammen!
Ich hätt mal ne Frage:
In einer Zwangsversteigerungssache hat ein Zwangsversteigerungstermin (Versteigerung des Wohnhauses des Schuldners) stattgefunden.
Der Rechtsanwalt des Gläubigers, somit unser RA, nimmt an dem Zwangsversteigerungstermin teil.
Kann ich jetzt die durch Teilnahme entstanden Terminsgebühr Nr. 3312 VV RVG dem Schuldner "in Rechnung stellen" und somit diese Terminsgebühr nebst Auslagen und Fahrtkosten in dem Forderungskonto aufnehmen?
Ich denke eigentlich, dass diese Terminsgebühr nicht vom Schuldner erstattungsfähig ist, bin mir aber nicht sicher.
Vielen Dank,
rudine
Terminsgebühr Zwangsversteigerungsverfahren
Ich denke: Ja, es ist vom Schuldner zu zahlen. Genauso ja auch 3309...
Und ja, es ist diese Gebühr
Und ja, es ist diese Gebühr