Hallo,
ich hab da mal ein Problem mit Grundbuchvollstreckung.
Unser Schuldner hat sich den ersten Rang im Grundbuch seines Grundstücks mittels einer Eigentümergrundschuld mit Brief gesichert. Unsere Mandantin befindet sich auf dem zweiten Rang. Für dieses Grundstück ist bereits Ende Januar 2008 Zwangsversteigerungstermin bestimmt.
Nun hatten wir bereits im November 2007 den Herausgabeanspruch des Grundschuldbriefs gepfändet und den Gerichtsvollzieher mit der Einziehung des Briefs beauftragt. Bisher liegt uns der Brief jedoch nicht vor.
Meine Frage ist jetzt, ob es nun eventuell schon zu spät ist, die Herausgabe zu erwirken, weil der Versteigerungstermin ja in zwei Wochen ist und ob das überhaupt was bringt.
Wenn wir den Brief haben, dann "gehört" uns doch die Grundschuld oder? Wir müssten dann, falls die Versteigerung wirklich erfolgt, befriedigt werden, da die Grundschuld ja Rang 1 belegt.
Kann mir jemand helfen? Hatte noch nie das Glück, dass ein Schuldner ne Eigentümergrundschuld mit Brief hatte, die ich pfänden konnte.
Vielen Dank,
Petra
Versteigerungstermin naht; Pfändung Eigentümergrundschuld?
- Petra Hetterich
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Ist es richtig, dass die eigentliche Eigentümergrundschuld bislang von euch nicht gepfändet wurde?
- Petra Hetterich
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Doch, die wurde gepfändet. Wir haben bloß den Brief nicht.