ab wann Zinsberechnung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Gast

#1

15.01.2008, 12:33

Hallo!
Ich hab einen VB vom 19.03.03, erlassen am 26.02.03, wg. MB am 24.02.03 zugestellt.
Ich soll jetzt die ZV einleiten, weiß aber nicht, ab wann der Basiszins berechnet werden soll.
Vielen Dank für eure Hilfe
Claudia
Gast

#2

15.01.2008, 12:39

Zinsen für was? Steht doch eigentlich alles im VB drin? Oder versteh ich was falsch?
Gast

#3

15.01.2008, 12:48

ja wer lesen kann ist klar im vorteil...
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LuzZi
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#4

15.01.2008, 12:51

Manchmal bedarf es eben einem kleinen Anstoß ;)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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leni
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#5

15.01.2008, 12:53

Kosten für MB und VB werden ab Erlass des VB verzinst. Hauptforderung müsste im VB drinstehen
das leben ist zu kurz für ein langes gesicht
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